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Autor Thema: Regelwerksanforderungen an Behälterstandort  (Gelesen 6280 mal)

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Offline Trappenhard

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Regelwerksanforderungen an Behälterstandort
« am: 17. Oktober 2006, 13:36:58 »
Ich habe folgendes Problem:
Mein Flüssiggastank steht seit Errichtung eines Holzblockferienhauses im Jahre 1974 rd. 2,3 Meter neben dem Haus.
Die GFÜ die für die Prüfplakette des Tanks zuständig ist verweigert nunmehr diese Plakette aufgrund des zu geringen Abstandes zum Haus (Brandgefahr). Es wurde die Auflage gemacht eine Schutzmauer 1,80 Meter hoch zwischen Haus und Tank zu errichten.
Aufgrund der nicht erteilten Plakette verweigert mir auch das Gasunternehmen die Flüssiggaslieferung.
Bisher hat ja auch nie eine "Gefahr" bestanden. Gibt es da nicht Bestandsschutz?
Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht oder kann mir rechtliche Tips geben?

Offline Frank Busch

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Regelwerksanforderungen an Behälterstandort
« Antwort #1 am: 18. Oktober 2006, 13:33:31 »
Weiß nicht 100% genau, aber es wird angeblich immer vom Dom aus gemessen. Wenn der Dom zu nah am Haus ist, dann dreh den Tank doch einfach um. (Überirdisch)

Offline Watzl

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Regelwerksanforderungen an Behälterstandort
« Antwort #2 am: 18. Oktober 2006, 21:04:24 »
Ist der Tank ihr Eigentum oder gehört der einer Vertragsfirma?
Wer hat bisher geprüft und nichts beanstandet?
Wer hat nun geprüft und Mängel festgestellt hinsichtlich des Brandschutzes?

Kleine Anmerkung zu  Holzhäusern: es gibt keinen Hinweis, dass Holzhäuser eher brandgefährdet wären als Steinhäuser.

H. Watzl

Offline Trappenhard

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Regelwerksanforderungen an Behälterstandort
« Antwort #3 am: 20. Oktober 2006, 07:47:22 »
Erst mal besten Dank für die Antworten.
1. Der Tank steht parallel zum Haus, umdrehen würde also nichts bringen. Ich könnte den Tank zwar versetzen lassen, würde aber auch nur Kosten verursachen.Jedenfalls vielen Dank für den Tip.
2. Der Tank gehört einer Firma, Miete muß ich dafür jedoch nicht mehr zahlen.
Die Prüfung erfolgte nach meinen Unterlagen bisher immer durch einen Beauftragten der GFÜ. Ich bin seit 2003 Eigentümer. Die Beanstandung erfolgte bereits beim Voreigentümer, es wurde jedoch regelmäßig eine Plakette erteilt. Schon mal besten Dank für die Mühe im Voraus.

Offline shimada

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Regelwerksanforderungen an Behälterstandort
« Antwort #4 am: 22. Oktober 2006, 06:58:31 »
Zitat von: \"Frank Busch\"
Weiß nicht 100% genau, aber es wird angeblich immer vom Dom aus gemessen. Wenn der Dom zu nah am Haus ist, dann dreh den Tank doch einfach um. (Überirdisch)


Das mit dem Dom ( Stutzen auf dem Tank ) wurde mir auch erzählt,der muß wohl auf jeden Fall 3m von jedem Fenster entfernt sein.
Gruß,shimada

Offline Watzl

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Regelwerksanforderungen an Behälterstandort
« Antwort #5 am: 22. Oktober 2006, 10:02:49 »
Wer hat denn da früher geprüft und keinen Grund zur Beanstandung gefunden?

H. Watzl

Offline Trappenhard

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Regelwerksanforderungen an Behälterstandort
« Antwort #6 am: 23. Oktober 2006, 07:27:04 »
Ich habe mal die alten Unterlagen von den Voreigentümer durchgesehen. Es hat immer der gleiche Prüfer geprüft und eine Bescheinigung ausgestellt (seit 1999). Auch in den alten Prüfbescheinigungen wurde auf den Mangel (zu gringer Abstand zur Brandlast) hingewiesen, jedoch die Plakette erteilt.
Der Zustand (Abstand zu Haus) besteht nunmehr seit über 30 Jahre. Änderung der Bestimmungen soll 1996 erfolgt sein. Würde gerne auch noch mal eine Meinung zum Bestandsschutz hören. Wer kann mir dazu was sagen?

 

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