Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Nach 2 Jahren Einzug 1. Rechnung: 4000 €  (Gelesen 7974 mal)

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Offline FrauV

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Nach 2 Jahren Einzug 1. Rechnung: 4000 €
« am: 22. November 2004, 15:14:57 »
Hallo an Alle,

hoffentlich kann uns hier jemand einen Rat geben.

Wir haben im Sommer 2002 unser Haus neu gebaut und bei dem Vermittler des Hausbauunternehmens einen Antrag auf einen Leih-Gastank mit Gaslieferung auf Basis monatlicher Vorauszahlungen unterschrieben.

Der Gastank kam auch irgendwann, die Einbaukosten haben wir selbstverständlich? übernehmen müssen sowie die Leitungskosten.

Es war damals noch gesagt worden, dass die Hausbaufirma die 1. Gaslieferung übernehmen würde.

Sinnigerweise haben wir nie einen gegengezeichneten Vertrag erhalten, soweit ich mich erinnenr kann, war das, was wir unterzeichnet haben, auch nur so ein Antragsdurchschlag - wie bei einem Antrag auf Versicherung XY.

Seither erfolgen insgesamt vier Gaslieferungen. Nach jeder Gaslieferung riefen wir den Lieferanten an und baten zum einen Übersendung der Unterlagen zur monatlichen Abbuchung und zum anderen um Abrechnung der bisher gelieferten Gasmengen. Ds wurde uns auch jedesmal zugesagt.

Nichts passierte. Jedesmal kam ein Gasfahrer, lieferte Gas (keine Ahnung wieviel genau) zwei mal haben wir auch einen Beleg unterschrieben (einzige Anhaltspunkte).

Zwischenzeitlich meldete der Gaslieferant auch mal Konkurs and und eröffnete wieder unter anderem Namen.

Nun ist der gute Mann doch mal aufgetaucht vor zwei Wochen und hat den Gaszähler abgelesen. Und eine Rechnung geschickt.

Auf dieser Rechnung steht (mehr oder weniger, habe sie hier nicht vorliegen): ca. 1.950 Kw x Faktor 4 = ca. 7.800 l x 0.45 €/l.  + MWSt = macht 4.050,-- €, zahlbar sofort.

Wir haben keien 4.050,-- € und der Gastank ist leer!

Deshalb brauchen wir dringend Info: müssen wir die jetzt zahlen, sofort und ohne Abzug?

Für uns als Laien ist das alles schwer nachvollziebar. Wir sollen in einem 3-Personen-Haushalt in einem 108 qm Niedrigenergie-Bungalow, mit neuester Brennwerttechnik ausgestatteten Heizanlage und im Winter zusätzlich mit Holzofen heizend 4000 € Gas verblasen haben???

Haben wir nicht wenigstes Recht auf einen Nachweis der Lieferungen, das Recht darauf, den Preis von 2002 und 2003 getrennt zugrundegelegt bekommen und wer ist Faktor 4?

Ich weiss, es ist lästig, allzulange Beiträge zu lesen, aber hoffe trotzdem dringend auf einen guten Rat.

Dankeschön an alle, die die Geduld aufbrachten, dass hier wenigstens zu lesen, und natürlich an die, die vielleicht helfen können, im Voraus,

Frau V.

Offline paschiman

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Nach 2 Jahren Einzug 1. Rechnung: 4000 €
« Antwort #1 am: 23. November 2004, 11:54:28 »
Da läuft aber ein mieses Spiel mit euch.

Also du meinst bestimt nicht 1950 Kw sondern 1950 m³

das zählt nämlich der Zähler.

dann stimmt die Rechnung schon mal nicht ganz

1 m³ Gas sind 3,93 Liter Gas

bedeutet 1950 m³ x 3,93 l/m³  = 7663,5 Liter ( nicht 7800 Liter]

7664 Liter mal 0,45 €/l  = 3448,57 € x 1,16 % =4000,35 €

Aber das löst mit Sicherheit nicht Euer Problem.

1. Für einen Neubau kommt mich dieser Verbrauch sehr sehr hoch vor.
2. Es existiert kein Vertrag
3. die 45 Cent pro Liter finde ich sehr hoch. Seht ja hier wie die Preise liegen.

Es wäre am sinnvollsten wenn ihr einen Anwalt einschaltet. Das bekommt ihr so nicht mehr hin. Ich denke ihr solltet abgezockt werden oder der Gaslieferant braucht Kohle.

Das fängt hier an das euer Haus nicht den neuesten Vorschriften zu entsprechen scheint nach ENEV und dafür ist der Bauunternehmer verantworlich. Es muss auch eine Wärembedarfberechnung existieren nach der die Heizungsanlage ausgelgt wurde. 7800 Liter für 108 m² Niedrigeneriehaus sind definitiv zu viel. Ich habe 2002 und 2003 gerade mal 4700 Liter verbraucht. Das mit 15 Jahre alter Heizung und Altbau von 1715.

Aber es kommt auch darauf an wie ihr geheizt habt 24 Grad Raumtemperatur und alle Fenster auf .....nur mal als schlechtes Beispiel.

Der Zähler zeigt ja an was durchgelaufen ist an Gas.

Wenn dem so ist muss die Heizung und das Haus überprüft werden. Dafür gibt es Energieberater die wiederum vom Bund kräftig bezuschusst werden. ich glaube so 450 Euro kostet sowas und 300 Euro übernimmt der Bund. Ich denke das werdet Ihr aer investieren müssen damit ihr einen Anhalt habt. Ich glaube Euer Haus müsste so bei 4000 Liter Gas liegen das wäre realistisch.

Dann existiert kein richtiger Vertrag. Da hättet ihr eigentlich schon viel früher reagieren müssen. Es ist auch nicht geklärt was ihr an Nutzungsentgeld / Miete und Wartungskosten für den Tank zahlt. Vielleicht ist das in den Preis von 45 Cent eingeflossen.

Zum Vergleich ich Zahle 200 Euro Tanknutzungsgebühr plus 85 Euro Wartungskosten und Tüv für den Tank.

Dann müsst ihr die 1. Befüllung klären die ja der Bauunternnehmer übernehmen wollte. Habt ihr dafür Unterlagen oder Zeugen.

Dann hast Du recht mit der Annahme das der Gaspreis aus den Jahren zugrunde gelegt werden müsste. Auch war vereinbart Zahlungen in monatlichen Abschlägen zu tätigen

Das hier ist ein Fall für den Anwalt !!!!!

Hier beim Bund der Energieverbraucher kann Euch bestimmt einer empfohlen werden. Wahrscheinlich werdet Ihr auch Mitglied werden müssen aber das zahlt sich mit Sicherheit aus.

Wenn das dann geklärt kauft Euch einen Tank. Ich weiss das tut weh aber dann seit ihr frei in der Wahl eures Gaslieferanten und könnt einen guten preis bekommen. Bei Leihtank und  Vertrag mit einer Gasfirma steht meist die Klausel das ihr nur über den Vertragspartner Gas beziehen könnt und dürft. Und ein anderer Gaslieferant vom freien Markt liefert euch kein gas weil ihr ihm kein Tankbuch vorlegen könnt.  Der Tank wird euch aber vom vertraglichen Gaslieferant bestimmt nicht verkauft weil der Euch ja an sich binden will. Ein mieses Spiel.

Haltet mich mal auf dem Laufenden das hier interessiert mich wie das weiter geht.

Ich denke letzendlich werdet Ihr die 4000 Euro zahlen müssen aber nicht diereckt und gleich. Wahrscheinlich sind die auch noch zu reduzieren.

Aber dann könnt ihr mal mit dem Bauunternhemer ein Wörtchen reden was er hier für einen Hütte gebaut hat als Niedrigenergiehaus das mehr verbraucht als ein Altbau.

Ich denke der wird auch was zahlen müssen.

Also ich würde einen Anwalt einschalten....

Viel Glück

Gruss
Christian


c.pacnik.mzg@shg-kliniken.de

Offline FrauV

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Nach 2 Jahren Einzug 1. Rechnung: 4000 €
« Antwort #2 am: 23. November 2004, 12:19:37 »
Hallo Christian,

Danke schon mal für Deine Antwort.

Werde jetzt erst mal ein Schreiben an den Lieferanten verfassen und um genauere Aufstellung etc. bitten.

Mit dem Anwalt hast Du sicher recht, unser Problem ist nur, dass wir grade über ein Jahr lang mit Anwalt rumgezackert haben wegen einem Bauschaden am Haus. Das hat uns schon extrem viel Nerven und Geld gekostet. Der Bauschaden lag darin, dass der Subunternehmer Heizung-Wasser einfach vergessen hat, den Syphon unter der Badewanne auch mit dem Abflussrohr, das in den Kanal dann führt, zu verbinden. Somit ist über ein Jahr lang das Badewasser einfach unter den Estrich geflossen. Da sind uns dann natürlich die Wände geschimmelt in fast allen Räumen.

Deswegen sind wir schon völlig demoralisiert und fertig. Als wären wir nur noch beschi..... worden, reine Unglücksraben. Und Geld haben wir auch keins mehr. Tut der Beziehung auch nicht gut.

Werde berichten, wie es weitergeht.

LG
Frau V

Offline paschiman

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Nach 2 Jahren Einzug 1. Rechnung: 4000 €
« Antwort #3 am: 23. November 2004, 14:30:12 »
hallo,

kann mir vorstellen das das einem an die substanz geht. da lässt man sich von vermeintlichen fachhandwerkern ein häuschen bauen und es passiert nur sch....


lasst euch davon nicht unterkriegen

wendet euch mal an den bund der energieverbraucher. die haben eigene anwälte und vielleicht können die euch helfen. kostenneutral und kostengering.

das hier ist glaube ich auch deren forum.

nicht das du denkst ich will dich da reinlotsen und mitglieder werben. bin selber kein mitglied aber ich weiss aus eigener erfahrung (gastank vom Grosskonzern gemietet) das die dann eventuell einspringen und helfen.

Lass dir nicht nur die aufstellung geben sondern auch den vertrag !!!
falls vorhanden !!

Kopof hoch

gruss christian

Offline heinbloed

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Nach 2 Jahren Einzug 1. Rechnung: 4000 €
« Antwort #4 am: 23. November 2004, 17:07:31 »
Sehr geehrte Frau V.!
BITTE,bitteNIEMALS mit Namen und Adresse in ein Forum gehen.Es treiben sich viele Verbrecher in Chatrooms herum welche unter Ausnutzung persoehnlicher  Daten ihrer Opfer die schlimmsten Verbrechen begehen.Bereits 3 Daten genuegen um in Deutschland eine x-beliebige Person zu orten ,und was Sie hier an Angaben gemacht haben war aeuserst leichtsinnig.Sie zeigen offen Ihre Verzweiflung und bitten um Hilfe,gehen Sie davon aus das sich jemand an Sie in boesen Absichten heranmacht bzw. an Ihre Mitbewohner .Ich sage dass nicht um Ihnen unnoetig Angst zu machen.Seien Sie aber auf der Hut und besprechen Sie dass auch mit Ihren Mitbewohnern.
Ueber Suchprogramme koennen Chatrooms gezielt nach Frauennamen abgesucht werden,und das wird auch gemacht.
Sollte sich ein Unbekannter bei Ihnen unter Angaben der hier von Ihnen geaeusserten Daten melden -unter was fuer Vorwaenden auch immer- dann benachrichtigen Sie UMGEHEND die Kriminalpolizei.Es gibt dort bereits Spezialabteilungen welche sich um Internetkriminalitaet kuemmern, \"Faelle\" wie der Ihrige gehoeren dort leider zum taeglichen Brot-hoffentlich kommt es nicht so weit.
Was machen eigentlich unsere MODERATOREN und der ADMINISTRATOR???? Bitte Verantwortung zeigen!
Schnellstens den Beitrag von Frau V editieren!!!!!
Ich habe deswegen gerade beim Bund der Energieverbraucher angerufen,dort bat mich eine Anrufbeantworterin doch morgen noch mal anzurufen....
Schaerfen Sie Ihre Sinne und passen Sie auf sich auf,Schuldenberatung
macht die Verbraucherzentrale u.U.auch das Sozialamt oder die Arbeiterwohlfahrt.
Und das naechste Mal im Internet  Bitte anonym !
Alles Gute.

Offline Watzl

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Nach 2 Jahren Einzug 1. Rechnung: 4000 €
« Antwort #5 am: 29. November 2004, 18:54:47 »
Der von Frau V. beschriebene Fall ist der klassiche Fall für einen Fachanwalt.
Ein Fall, wohl kaum zu überbieten. Auch wenn man meint, mann kennne alle typischen Fälle, die sich im Zusammenhang mit Vertragfirmen so ereignen oder ereignet haben, dann ist man doch immer wieder erstaunt, in welcher Weise da vorgegangen wird.
Das erlaubt man sich wohl auch nur dewegen, weil man keinen Widerstand erwartet, weil man es mit einem doofen Kunden zu tun habe.

Also unbedingt Stirn zeigen und Rechtshilfe einholen. Bei der Anwaltsuche ist der Bund der Energieverbraucher die beste Adresse.
Irgendein Anwalt wird sich sicherlich schwer tun, mit der ausgefuchsten Art dieser Wonnentäter zurecht zu kommen.

H. Watzl


PS: Berichten sie unbedingt über den weiteren Hergang dieser unglaublichen Geschichte. Wir alle profitieren davon.

 

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