Hallo,
ich habe ebi EON einen Widerspruch eingelgt. Hat alles geklappt, es wurde die alten Beiträge + 2% abgebucht.
Nun erhielt ich heute folgenden Brief von EON:
Angemessenheit der Gaspreiseerhöhung
Ihre weitergehende Anfrage zu unserer Gaspreiserhöhung haben wir erhalten.
Wie wir Ihnen in unserem letzten Schreiben erläutert hatten, ist unser Bezugspreis für Erdgas an den Ölpreisentwicklung gekoppelt. Daher wirkt sich ein Anstieg der Preise für leichtes Heizöl mit zeitlicher Verzögerung auf die Gaspreise, die wir unseren Kunden in Rechnung stellen, aus. Auf Grund der Ihnen bekannten Ölpreisentwicklung der letzten Monate mussten wir dementsprechend unsere Gaspreise anpassen.
Sicher haben Sie Verständnis dafür, dass wir als wirtschaftlich handelndes Unternehmen erhöhte Bezugkosten bei unserer Preisbildung berücksichtigen müssen. Da her resultiert ein anlegbarer Preis, der am Wärmemarkt mit konkurrierenden Energieträgern vergleichbar ist. Nur so lässt sich die flächendeckende, also auch Ihre, Versorgung zu auskömmlichen Bedingungen langfristig darstellen. Es liegt auf der Hand, dass dies nicht unbillig in Sinne von § 315 BGB sein kann.
Wir hoffen, dass wir Ihnen die Notwendigkeit der Preiserhöhung plausibel machen konnten und verbleiben...
Also für mich persönlich, ist damit noch lange nicht die Preiserhöhung erklärt. Für mich ist klar, dass ich das so nicht hinnehmen werde und Montag einen Brief aufsetzen werde.
Doch hier liegt mein kleines Problem, ich weiss eigentlich nicht was ich da jetzt reinschreiben soll.
Fest steht ja, dass im Moment noch kein Urteil zu diesem Thema gefällt wurde. Also ist doch eigentlich der Einspruch noch geltend, oder darf EON aufgrund dieses Briefes jetzt die 10% abziehen ?
Danke für Eure Antworten
Thorsten