Energiepreis-Protest > Bundesweit / Länderübergreifend

BKartA: Mehr als 800.000 Sperrandrohungen gestoppt

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RR-E-ft:
Die Meldung:

http://www.energate.de/news/85915

Geht man davon aus, dass nur ein Bruchteil derer, die sich auf die Unbilligkeit berufen haben, ihre Zahlungen auch gekürzt haben und von diesen wiederum nur ein Bruchteil eine Grenze erreicht haben werden, ab der die Versorger eine Sperrandrohung ausgebracht haben, so scheint sich der Protest der Verbraucher gegen die erhöhten Energiepreise unter Berufung auf § 315 BGB sehr stark ausgebreitet zu haben.

Schließlich hatten einige Versorger von Anfang an auf kluges Anraten ihrer Anwälte und auch des BGW auf Sperrandrohungen nach Unbilligkeitseinwand verzichtet.

taxman:
aus dem energate-Beitrag:

--- Zitat ---Als einen Ansatz zur Lösung der Gaspreisklagen nannte der Referent des Kartellamtes ein effektives Beschwerdemanagement und eine Transparenzoffensive in den Unternehmen.!
--- Ende Zitat ---

Das Kartellamt macht sich Gedanken um die Handlungsweise der Gasversorger? :!:

aus dem energate-Beitrag:

--- Zitat ---In vielen Fällen seien die "§-315-Kandidaten" schon vorher durch geringe Zahlungsmoral aufgefallen.
--- Ende Zitat ---

Gleich mal ne Pauschalverurteilung hinterhergeworfen!  :evil:

Noch was gelernt: Ich bin eine §-315-Kandidat !  :D

aus dem energate-Beitrag:

--- Zitat ---Somit habe es der Gesetzgeber darauf angelegt, dass EVUs ihre Außenstände einklagen müssten.
--- Ende Zitat ---

Na, dann mal los !  :twisted:

aus dem energate-Beitrag:

--- Zitat ---Grundsätzlich riet er, wie Brauser-Jung, zu mehr Presse- und Aufklärungsarbeit beispielsweise durch Wirtschaftstestate.
--- Ende Zitat ---

Also doch wieder Toilette&Dusche !  :D

Aufklärungsarbeit ist grundsätzlich sehr zu befürworten. Nur, wir schauen nach! 8)

Grüße

RR-E-ft:
@taxman


Es ist doch wohl vollkommen normal, dass EVU - wie andere Unternehmen auch - ihre Außenstände einzuklagen haben.

Es handelt sich wohl um ein Eingeständnis, dass man bisher die Außenstände vor allem mit dem Druckmittel der Versorgungseinstellung durchgesetzt hat und somit den normalen Rechtsweg umgangen hat.

Die Wirtschaftsprüfer wird´s freuen.

Allerdings konnte durch Testate noch nie Aufklärungsarbeit geleistet werden.

Solche reichen den Gerichten regelmäßig auch nicht aus.

taxman:
Sicherlich wird das Widerspruchsverfahren von Vielen schlicht aus Geldnot gemacht.

Aber auch Diese machen nur von ihren bürgerlichen Rechten Gebrauch.

Nicht mehr und auch nicht weniger !

Grüße und gutsnächtle

DieAdmin:
Zitat von Friedhelm Rieke, Geschäftsführer der Stadtwerke Bielefeld

--- Zitat --- sieht in dem Trittbrettfahren keine Ausnahmeerscheinung, sondern ein generelles Problem. In vielen Fällen seien die "§-315-Kandidaten" schon vorher durch geringe Zahlungsmoral aufgefallen. Damit hätten Versorger in strukturschwachen Gebieten mit hoher Arbeitslosigkeit ein großes Problem.

--- Ende Zitat ---


Find ich ganz schön  :evil: , so eine allgemeine Aussage. Für mich hat derjenige eine schlechte Zahlungsmoral, der nicht zahlen will und Geld für irgendwelchen unnützen Schnickschnack ausgibt, während sich wichtige Rechnungen stapeln.

Denn bei einem können sich die EVU\'s bei uns "§-315-Kandidaten" sicher sein: Das Geld, das wir bis zur Klärung unter Vorbehalt zahlen -  Das kommt pünktlich. Mit Garantie. Denn wer will schon eine berechtigte Sperre riskieren.

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