Energiepreis-Protest > Stadtwerke Buxtehude
GAS - VU sperrt trotz Einwand gem. § 315 !
RR-E-ft:
@terminator3
Wenn man einmal - gleich nach Erhalt der Sperrandrohung - eine kurze Frist zur Rücknahme gesetzt hatte und diese war fruchtlos verstrichen, ist es doch vollkommen unsinnig, noch einmal eine neue Frist dafür zu setzen.
Dann muss man sofort nach fruchtlosem Ablauf der gesetzten Frist eine einstweilge Verfügung beantragen, gerade wenn man denkt, dass ein Hausverbot sowieso nicht schützt.
Es wäre etwa drei Tage nach Erhalt der Sperrandrohung bereits soweit gewesen, so dass man noch genügend Zeit gehabt hätte, bei den Gerichten Rechtssschutz zu suchen, undzwar bevor gesperrt wird.
Wenn man selbst eine einstweilige Verfügung beantragt und erhält, muss man diese auch noch dem Gegner mit Gerichtsvollzieher zustellen, damit diese wirksam wird. Auch das braucht ggf. etwas Zeit.
Keinesfalls darf man sich darauf verlassen, dass eine Sperrandrohung freiwillig zurück genommen wird.
Sperrung des Gasanschlusses ohne Benachrichtigung?
Vorsorglich Hausverbot zu erteilen schadet nie. Ein solches schützt auch vor einem entsprechenden Betreten des Grundstücks.
terminator3:
@cremer: Wie soll das gehen ? Der Schieber (ich nehme mal an) wurde vom VU eingebaut, nicht von mir. Den kann ich selber sicher nicht einfach ausbauen. Hier die Frage ist das überhaupt rechtmäßig ?? Das werden jetzt die Anwälte klären.
@fricke: Sicher wußte ich das die Sperre kam, deshalb ja die Einschaltung der Anwälte, das die Sache noch nicht vor Gericht gebracht haben ist deren Entscheidung. Jetzt wird das Gericht entscheiden, nämlich auch per Einstweiliger Verfügung. Ausserdem werden wir evtl. Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn hier jetzt irgendetwas kaputt geht....
Ausserdem sind die Stadtwerke für ihr Vorgehen bereits ausreichend bekannt.
Ausserdem wurden die Behörden informiert, was widerrum bereits nach der 1. Mahnung geschehen ist. Auch hier dauert es bekanntlich länger...
Im übrigen wird das wahrscheinlich die teuerste Sperre Deutschlands werden... :twisted:
terminator3:
nachtrag: @cremer: Hausverbot hatte ich ebenfalls erteilt....ohoh dann muß ich auch noch zur Polizei oder wie ? :P
Cremer:
@terminator3,
ich muss nochmal zum Verständnis nachfassen
Ist der Schieber auf dem Grundstück frei zugänglich für jedermann oder ist es der Absperrschieebr in der Straße um das Grundstück komplett von der Gasversorgung abzutrennen?
Es wäre ungewöhnlich, wenn ein Schieber auf dem Grundstück frei zugägnlich wäre.
biene:
@ terminator
das ist ja ein starkes Stück, was die EVU sich da erlaubt!
@ fricke
Bei uns wäre das auch ein Problem - weil der Hauptanschluß auf der Strassenseite ggü ist - wie sollte man da als "Betroffener" dann reagieren können? :evil:
Gruß Biene
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