@terminator3
Wenn man
einmal - gleich nach Erhalt der Sperrandrohung - eine kurze Frist zur Rücknahme gesetzt hatte und diese war fruchtlos verstrichen, ist es doch vollkommen unsinnig, noch einmal eine neue Frist dafür zu setzen.
Dann muss man sofort nach fruchtlosem Ablauf der gesetzten Frist eine einstweilge Verfügung beantragen, gerade wenn man denkt, dass ein Hausverbot sowieso nicht schützt.
Es wäre etwa drei Tage nach Erhalt der Sperrandrohung bereits soweit gewesen, so dass man noch genügend Zeit gehabt hätte, bei den Gerichten Rechtssschutz zu suchen, undzwar bevor gesperrt wird.
Wenn man selbst eine einstweilige Verfügung beantragt und erhält, muss man diese auch noch dem Gegner mit Gerichtsvollzieher zustellen, damit diese wirksam wird. Auch das braucht ggf. etwas Zeit.
Keinesfalls darf man sich darauf verlassen, dass eine Sperrandrohung freiwillig zurück genommen wird.Sperrung des Gasanschlusses ohne Benachrichtigung?Vorsorglich Hausverbot zu erteilen schadet nie. Ein solches schützt auch vor einem entsprechenden Betreten des Grundstücks.