Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Stadtwerke Frankfurt/Oder  (Gelesen 9010 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline thunder

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 3
  • Karma: +0/-0
Stadtwerke Frankfurt/Oder
« am: 01. März 2007, 12:04:25 »
Hallo
Ich habe da ein Problem mit den Stadtwerken und zwar ist in meiner Wohnung kein Gaszähler vorhanden und das ganze Haus, es sind 10 Mietparteien, wird von den Stadtwerken nur pauschal nach Wohnungsgröße abgerechnet. Auf meine Forderung hin einen Gaszähler einzubauen bekam ich zur Antwort, wir machen es aber auf ihre Kosten oder der Vermieter zahlt  
den Einbau. nun fragte ich den Vermieter ob er die Kosten übernimmt, er sagte nein. Die Begründung war, er hat Bestandsschutz und brauch daher keine Zähler einbauen, wir könnten ja von uns aus den Zähler einbauen, aber auf unsere Kosten. Habe ich da eine Möglichkeit mich dagegen zu wehren, das der Vermieter oder die Stadtwerke die Kosten für den Einbau eines Zählers zahlen müssen? Ich habe einen Vertrag zum Bezug von Gas mit den Stadtwerken. Die berufen sich auf den §18 Abs.3 in den Allgem. Bedingungen für den Gasbezug. Dort steht das man einen Zählereinbau verlangen kann, aber die Kosten dafür muß der Vermieter oder der Kunde übernehmen. Ich habe vorher in einer Wohnung gewohnt mit Zähler und jetzt ist mein Verbrauch angeblich nach der Pauschalrechnung um 400% gestiegen, es werden einfach 900 KWh berechnet, in der alten Wohnung hatte ich einen Verbrauch von 200 KWh pro Jahr.
Was kann man nun tun?
Vielen Dank für eure Antworten

Thunder

Offline Schwalmtaler

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 343
  • Karma: +0/-0
Stadtwerke Frankfurt/Oder
« Antwort #1 am: 01. März 2007, 12:29:45 »
Hallo Thunder,

wie waren die Verbrauchszahlen der letzten Jahre?
Bitte auch prüfen, ob nicht 900 bzw. 200 m3 gemeint sind (KWh wäre enorm wenig!!!)
Ist die Bauweise der alten und der neuen Wohnung ähnlich?
Ist das Heizverhalten verändert worden?

Wenn der durchschnittliche Verbrauch der letzten Jahre deutlich unter 900 liegt und die Bauweise ähnlich ist, würde ich dem Versorger ein Schreiben zusenden, das sie die Abrechnung als fehlerhaft zurückweisen und nur den unstrittigen Teil zahlen. (Einzugsermächtigung entsprechend einschränken!!!).

Haben Sie schon den Unbilligkeitseinwand nach §315 BGB eingelegt? Bitte informieren Sie sich hierüber im Forum.

Offline Schwalmtaler

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 343
  • Karma: +0/-0
Stadtwerke Frankfurt/Oder
« Antwort #2 am: 01. März 2007, 12:34:51 »
Interesse?

http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=5781

Guten Tag,
wir sind eine Fernsehproduktion und suchen für ein seriöses Magazin im öffentlich-rechtlichen Fernsehen Betroffene, die plötzlich - ohne dass im Haushalt große Veränderungen stattfanden - eine offensichtlich unplausible, hohe Strom-, Gas- oder Wasserrechnung haben. Sollten Sie ein Problem in dieser Art haben, rufen Sie uns an unter 0561/103923 oder senden Sie uns eine Email an redaktion @ exitfilm.tv mit Ihrer Telefonnummer, wir rufen Sie dann gerne zurück.

Redaktion Exit
0561/103923
redaktion @ exitfilm.tv

Offline Cremer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 5.185
  • Karma: +2/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.cremer-kreuznach.de
Stadtwerke Frankfurt/Oder
« Antwort #3 am: 01. März 2007, 13:57:25 »
@schwalmtaler,

ich hatte gestern mit der Redakteurin pers. gesprochen.

Für einen beitrag in einem Wirtschaftmagazin werden konkrete Fälle von Kunden der Stadtwerke München gesucht, wo ein Zähler zuviel angezeigt hatte, damit war die Rechnung zu hoch und ohne Ankündigung ausgetauscht wurde. Eine Vergütung zu hohen Verbrauchs fand ebenso nicht statt.

Sofern nicht SW M, dann wären auch andere Fälle interessant.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

Offline DieAdmin

  • Administrator
  • Forenmitglied
  • *****
  • Beiträge: 3.137
  • Karma: +9/-4
  • Geschlecht: Weiblich
Stadtwerke Frankfurt/Oder
« Antwort #4 am: 01. März 2007, 14:08:57 »
Da die Frage nichts mit dem Energiepreis-Protest zu tun hat, habe ich den Thread verschoben.

Erfahrungen/Diskussionen zum Unbilligkeitseinwand mit den Stadtwerken Frankfurt/Oder bitte hier posten:

http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=4335

Offline thunder

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 3
  • Karma: +0/-0
Stadtwerke Frankfurt/Oder
« Antwort #5 am: 01. März 2007, 23:23:17 »
Hallo Schwalmtaler
Erst einmal vielen Dank für die Antwort. Also es ist die selbe Bauweise der Wohnung und das Gas wird nur zum Kochen verwendet. Die Jahre zuvor in der alten Wohnung wurde ein Verbrauch per Zähler zwischen 150 KWh und 200 KWh berechnet. Jetzt wo kein Zähler vorhanden ist wird einfach diese Pauschale von 900 KWh festgelegt. Da ich berufstätig bin, wird meistens nur am Wochenende gekocht und ab April - Oktober wird die meiste Zeit im Garten verbracht.

Gruß Thunder

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz