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Autor Thema: Verwirkung  (Gelesen 2636 mal)

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Offline Free Energy

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Verwirkung
« am: 02. Oktober 2006, 00:23:41 »
Hallo Leute,

ich habe auch nochmal ne Frage zum juristischen Begriff der "Verwirkung".

Einige von uns führen die Kürzungen ja nun schon fast zwei Jahre durch. Teilweise mahnen die Versorger noch, teilweise auch nicht mehr. 8)

Wenn nun nicht von den Versorgern geklagt und auch nicht mehr gemahnt wird, wann kann man denn nun als Verbraucher davon ausgehen, dass die Ansprüche der Versorger definitiv verwirkt sind und nicht mehr geltend gemacht werden können ? :wink:

Gruß

Free Energy

Offline RuRo

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Verwirkung
« Antwort #1 am: 02. Oktober 2006, 08:28:29 »
Zur Verwirkung:

http://de.wikipedia.org/wiki/Verwirkung

oder hier:

Welcher Preis f. Ermittlung d. Abschlag / Verjährungsfrist

mit unbestimmtem Rechtsbegriff "längerer Zeitraum". Wird also auf die Umstände des Einzelfalls ankommen.
Leiderln hoits z\'sam, sonst gehts nimma recht lang

 

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