Energiepreis-Protest > Stadtwerke Emsdetten

Wohnungszusammenlegung = Neuvertrag?

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Willy:
Hallo,

ich komme gerade von den Stadtwerken wo ich folgende Auskunft erhielt:

Der von mir beauftragte Elektriker hat den Zähler, der ursprünglich zu
unserer Wohnung gehörte ausgebaut.

Grund - der Zähler war vom Eichdatum her wesentlich älter und hätte
übernächstes Jahr sowieso gewechselt werden müssen.

Nach der Wohnungszusammenlegung ist der Zähler verblieben, der zu
der Wohnung gehörte, die ehemals vermietet war. (Eichdatum 01)

Für den jetzigen Zähler hätte ich keinen Versorgungsvertrag.

Auf meinen Einwand, dass ich doch einen gültigen Vertrag hatte, wies
man mich darauf hin, dass der Vertrag immer mit dem Zähler verbunden sei.

Den Einwand, dass nach einem Zählerwechsel auch kein Neuvertrag
notwendig sei, wollte man nicht gelten lassen.

Jetzt hat man mich an die Geschäftsführung verwiesen, diese sei aber
erst am Donnerstag wieder im Hause.

Immer noch meine Frage: Kann ich weiter auf meinem alten Vertrag bestehen?

Gruß Willy

RR-E-ft:
@Willy

Gem. § 32 AVBV besteht der Vertrag so lange fort, bis er von einer der beiden Seiten form- und fristgerecht gekündigt wird.

Vom Zähler steht da nichts.

Ohne wirksame Kündigung besteht der Vertrag also fort.

Cremer:
@Willy,


Ja !!

Das sind alles fadenscheinige, an den Haaren herbeigezogene Gründe, was da Ihnen aufgetischt wurde.

Die haben wohl versäumt, den Zähler auszutauschen und rechtfertigen dies jetzt so damit.

es ist nicht üblich, bei Zählertausch einen neuen Vertrag abzuschließen.

Konfrontieren Sie die Geschäftsleitung damit, von wegen abgelaufener Zähler und mit dem Tausch wäre ein Neuvertrag notwendig!

Da ist ggf. auch Ihr Elektriker schuld, der hat mehr gemacht als er sollte (Umbau des Zählers von einer Wohnung zur anderen).

RR-E-ft:
@Cremer

Wieso gibt es denn schon wieder Schuld zu verteilen?

Man hätte auch vorher mit den Stadtwerken über das Vorhaben und etwaige Konsequenzen daraus sprechen können.

Ebenso hätte man sich sicher erkundigen können, ob es egal ist, welcher der beiden Zählpunkte wegfällt.

Der Vertrag hing sicher nicht am Zähler. Das wäre wohl aufgefallen.  :wink:

Willy:
Hallo G. Cremer,
hallo Th. Fricke,

war heute beim kaufm. Leiter unserer Stadtwerke.
Es war alles nur ein "Versehen".
Mein alter Vertrag ist weiterhin gültig

Danke!

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