Energiepreis-Protest > Stadtwerke Emsdetten

Wohnungszusammenlegung = Neuvertrag?

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Willy:
Hallo,

seit 1993 wohnen wir in einem Einfamilienhaus mit einer Einliegerwohnung.
Bis zum September diesen Jahres war diese Wohnung vermietet.
 
Wir haben uns entschlossen, die Wohnung nicht weiter zu vermieten.

Beide Wohnungen waren mit getrennten Stromzählern ausgerüstet.

Um nicht für die leerstehende Wohnung Grundgebühren zahlen zu müssen,
beauftragte ich einen örtlichen Elektriker, die beiden Wohnungen beim
Stromanschluss zusammenzulegen. Dieses teilte ich auch unseren
Stadtwerken mit.
Mitte September wurde die Änderung vorgenommen. Einen Tag später
wurde der Zähler von den Stadtwerken wieder verplombt.

Jetzt fand ich in der Post in einem Brief der Stadtwerke:

1. eine Schlussabrechnung/Gebührenbescheid

und

2. einen neuen Versorgungsvertrag mit einer neuen Vertragsnummer

Fragen:
Muss ich nach der Wohnungszusammenlegung den Neuvertrag akzeptieren
oder kann ich auf meinen alten Vertrag bestehen?

Kann hinter dem Neuvertrag auch ein Trick der Stadtwerke stecken?

Gruß Willy

Cremer:
@Willy,

Gebührenbescheid gibt es nicht.

Welcher Stromzähler wurde verplombt? Der für Ihre Wohnung? Es war doch nicht notwendig, diesen zu öffnen.

Sie meinen bestimmt die Vorsicherung vor dem Zähler.

Der alte Zähler wurde entfernt?

Dann ist m.E. kein neuer Vertrag und keine neuen Kundennummer notwendig.

Schlußabrechnung für Ihren Zähler oder für die andere Wohnung?

Willy:
@ Hallo Gerd Cremer,

Der erste Betreff lautet wirklich:

Schlussabrechnung/Gebührenbescheid

und dieser betrifft unsere Wohnung und nicht die zuvor vermietete.
Der Zähler wurde natürlich nicht neu verplombt, sondern der Stromkasten.
Die ehemals vermietete Wohnung hat jetzt keinen eigenen Zähler mehr.

Die Schlussabrechnung ist für unseren (jetzt zusammengelegten) Zähler.

Gruß Willy

Cremer:
@ Willy,

Ich würde da widersprechen und auf den alten Vertrag bestehen.

Gibt es andere Vertragsbestandteile (Texte) in dem neuen Vertrag gegenüber in dem alten oder sonstige Abweichungen?

Wenn nicht kann man den neuen Vertrag annehmen, sofern Sie gegen die Strompreiserhöhungen ab Sep. 2004 keinen Widerspruch erhoben haben.

Sollte dies der Fall sein, dann die eigene Jahresrechnung eröffnen und abrechnen. Sodann gegen den neuen Vertrag Widerspruch einlegen.

Willy:
Hallo Gerd Cremer

Danke für die schnellen Antworten - trotz Wochenende.


--- Zitat von: \"Cremer\" ---

Ich würde da widersprechen und auf den alten Vertrag bestehen.


--- Ende Zitat ---


Morgen werde ich die Stadtwerke aufsuchen. Vielleicht war alles nur
ein "Fehler der Buchhaltung".

Gruß Willy

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