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Autor Thema: Wohnungszusammenlegung = Neuvertrag?  (Gelesen 9858 mal)

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Offline Willy

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Wohnungszusammenlegung = Neuvertrag?
« am: 30. September 2006, 18:39:48 »
Hallo,

seit 1993 wohnen wir in einem Einfamilienhaus mit einer Einliegerwohnung.
Bis zum September diesen Jahres war diese Wohnung vermietet.
 
Wir haben uns entschlossen, die Wohnung nicht weiter zu vermieten.

Beide Wohnungen waren mit getrennten Stromzählern ausgerüstet.

Um nicht für die leerstehende Wohnung Grundgebühren zahlen zu müssen,
beauftragte ich einen örtlichen Elektriker, die beiden Wohnungen beim
Stromanschluss zusammenzulegen. Dieses teilte ich auch unseren
Stadtwerken mit.
Mitte September wurde die Änderung vorgenommen. Einen Tag später
wurde der Zähler von den Stadtwerken wieder verplombt.

Jetzt fand ich in der Post in einem Brief der Stadtwerke:

1. eine Schlussabrechnung/Gebührenbescheid

und

2. einen neuen Versorgungsvertrag mit einer neuen Vertragsnummer

Fragen:
Muss ich nach der Wohnungszusammenlegung den Neuvertrag akzeptieren
oder kann ich auf meinen alten Vertrag bestehen?

Kann hinter dem Neuvertrag auch ein Trick der Stadtwerke stecken?

Gruß Willy

Offline Cremer

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Wohnungszusammenlegung = Neuvertrag?
« Antwort #1 am: 30. September 2006, 20:48:25 »
@Willy,

Gebührenbescheid gibt es nicht.

Welcher Stromzähler wurde verplombt? Der für Ihre Wohnung? Es war doch nicht notwendig, diesen zu öffnen.

Sie meinen bestimmt die Vorsicherung vor dem Zähler.

Der alte Zähler wurde entfernt?

Dann ist m.E. kein neuer Vertrag und keine neuen Kundennummer notwendig.

Schlußabrechnung für Ihren Zähler oder für die andere Wohnung?
MFG
Gerd Cremer
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Offline Willy

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Wohnungszusammenlegung = Neuvertrag?
« Antwort #2 am: 30. September 2006, 23:11:43 »
@ Hallo Gerd Cremer,

Der erste Betreff lautet wirklich:

Schlussabrechnung/Gebührenbescheid

und dieser betrifft unsere Wohnung und nicht die zuvor vermietete.
Der Zähler wurde natürlich nicht neu verplombt, sondern der Stromkasten.
Die ehemals vermietete Wohnung hat jetzt keinen eigenen Zähler mehr.

Die Schlussabrechnung ist für unseren (jetzt zusammengelegten) Zähler.

Gruß Willy

Offline Cremer

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Wohnungszusammenlegung = Neuvertrag?
« Antwort #3 am: 01. Oktober 2006, 11:14:57 »
@ Willy,

Ich würde da widersprechen und auf den alten Vertrag bestehen.

Gibt es andere Vertragsbestandteile (Texte) in dem neuen Vertrag gegenüber in dem alten oder sonstige Abweichungen?

Wenn nicht kann man den neuen Vertrag annehmen, sofern Sie gegen die Strompreiserhöhungen ab Sep. 2004 keinen Widerspruch erhoben haben.

Sollte dies der Fall sein, dann die eigene Jahresrechnung eröffnen und abrechnen. Sodann gegen den neuen Vertrag Widerspruch einlegen.
MFG
Gerd Cremer
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Offline Willy

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Wohnungszusammenlegung = Neuvertrag?
« Antwort #4 am: 01. Oktober 2006, 13:11:23 »
Hallo Gerd Cremer

Danke für die schnellen Antworten - trotz Wochenende.

Zitat von: \"Cremer\"


Ich würde da widersprechen und auf den alten Vertrag bestehen.



Morgen werde ich die Stadtwerke aufsuchen. Vielleicht war alles nur
ein "Fehler der Buchhaltung".

Gruß Willy

Offline Willy

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Wohnungszusammenlegung = Neuvertrag?
« Antwort #5 am: 02. Oktober 2006, 11:08:41 »
Hallo,

ich komme gerade von den Stadtwerken wo ich folgende Auskunft erhielt:

Der von mir beauftragte Elektriker hat den Zähler, der ursprünglich zu
unserer Wohnung gehörte ausgebaut.

Grund - der Zähler war vom Eichdatum her wesentlich älter und hätte
übernächstes Jahr sowieso gewechselt werden müssen.

Nach der Wohnungszusammenlegung ist der Zähler verblieben, der zu
der Wohnung gehörte, die ehemals vermietet war. (Eichdatum 01)

Für den jetzigen Zähler hätte ich keinen Versorgungsvertrag.

Auf meinen Einwand, dass ich doch einen gültigen Vertrag hatte, wies
man mich darauf hin, dass der Vertrag immer mit dem Zähler verbunden sei.

Den Einwand, dass nach einem Zählerwechsel auch kein Neuvertrag
notwendig sei, wollte man nicht gelten lassen.

Jetzt hat man mich an die Geschäftsführung verwiesen, diese sei aber
erst am Donnerstag wieder im Hause.

Immer noch meine Frage: Kann ich weiter auf meinem alten Vertrag bestehen?

Gruß Willy

Offline RR-E-ft

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Wohnungszusammenlegung = Neuvertrag?
« Antwort #6 am: 02. Oktober 2006, 11:13:01 »
@Willy

Gem. § 32 AVBV besteht der Vertrag so lange fort, bis er von einer der beiden Seiten form- und fristgerecht gekündigt wird.

Vom Zähler steht da nichts.

Ohne wirksame Kündigung besteht der Vertrag also fort.

Offline Cremer

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Wohnungszusammenlegung = Neuvertrag?
« Antwort #7 am: 02. Oktober 2006, 11:13:46 »
@Willy,


Ja !!

Das sind alles fadenscheinige, an den Haaren herbeigezogene Gründe, was da Ihnen aufgetischt wurde.

Die haben wohl versäumt, den Zähler auszutauschen und rechtfertigen dies jetzt so damit.

es ist nicht üblich, bei Zählertausch einen neuen Vertrag abzuschließen.

Konfrontieren Sie die Geschäftsleitung damit, von wegen abgelaufener Zähler und mit dem Tausch wäre ein Neuvertrag notwendig!

Da ist ggf. auch Ihr Elektriker schuld, der hat mehr gemacht als er sollte (Umbau des Zählers von einer Wohnung zur anderen).
MFG
Gerd Cremer
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Offline RR-E-ft

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Wohnungszusammenlegung = Neuvertrag?
« Antwort #8 am: 02. Oktober 2006, 12:36:53 »
@Cremer

Wieso gibt es denn schon wieder Schuld zu verteilen?

Man hätte auch vorher mit den Stadtwerken über das Vorhaben und etwaige Konsequenzen daraus sprechen können.

Ebenso hätte man sich sicher erkundigen können, ob es egal ist, welcher der beiden Zählpunkte wegfällt.

Der Vertrag hing sicher nicht am Zähler. Das wäre wohl aufgefallen.  :wink:

Offline Willy

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Wohnungszusammenlegung = Neuvertrag?
« Antwort #9 am: 06. Oktober 2006, 19:06:42 »
Hallo G. Cremer,
hallo Th. Fricke,

war heute beim kaufm. Leiter unserer Stadtwerke.
Es war alles nur ein "Versehen".
Mein alter Vertrag ist weiterhin gültig

Danke!

 

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