Hallo,
ich komme gerade von den Stadtwerken wo ich folgende Auskunft erhielt:
Der von mir beauftragte Elektriker hat den Zähler, der ursprünglich zu
unserer Wohnung gehörte ausgebaut.
Grund - der Zähler war vom Eichdatum her wesentlich älter und hätte
übernächstes Jahr sowieso gewechselt werden müssen.
Nach der Wohnungszusammenlegung ist der Zähler verblieben, der zu
der Wohnung gehörte, die ehemals vermietet war. (Eichdatum 01)
Für den jetzigen Zähler hätte ich keinen Versorgungsvertrag.
Auf meinen Einwand, dass ich doch einen gültigen Vertrag hatte, wies
man mich darauf hin, dass der Vertrag immer mit dem Zähler verbunden sei.
Den Einwand, dass nach einem Zählerwechsel auch kein Neuvertrag
notwendig sei, wollte man nicht gelten lassen.
Jetzt hat man mich an die Geschäftsführung verwiesen, diese sei aber
erst am Donnerstag wieder im Hause.
Immer noch meine Frage: Kann ich weiter auf meinem alten Vertrag bestehen?
Gruß Willy