Energiepreis-Protest > ENSO
§ 315 BGB umgehen durch die Hintertür? > Neue Verträge, E
terminator3:
@renhuppel: Ich könnte mir vorstellen das in naher Zukunft die Kündigung der Verträge so einfach nicht mehr möglich ist, weil dadurch eindeutig das Recht auf Billigkeit der Preise gem. §315 unterbunden wird und somit rechtwidrig ist. Solange die Billigkeit nicht nachgewiesen ist und die Forderungen der Verbraucher auf eine nachweisbare Kalkulation nicht vorliegen, sehe ich das als sehr problematisch an. : :idea:
Cremer:
@terminator3
@Renhuppel
Achtung bei neuen Verträgen.
Zunächst werden die Grundlagen nach BAT rausgeschmissen und den neuen Tarif TV-V der Versorgungsindustrie eingebracht
Aber wehe, wenn sich andere Textpassagen noch geändert haben.
Also neue vorgelegte Verträge genau studieren.
Bei uns wollen die Stadtwerke Kreuznach den Kunden neue Textpassagen vertraglich unterschieben, nachdenen, wenn die Veröffentlichung des Durchschnittswertes für HEL vom Statischtischen Bundesamt nicht vorliegt, auch sonst irgendwoher Schätzpreise genommen werden können.
wörtlich:
"Sie brauchen nichts weiter zu tun, als die neuen Verträge zu Ihren Akten zu nehemen"
Es ist eine riesen Sauerei, was hier bei uns abgeht, denn Vertragsänderungen oder Ergänzungen bedürfen der beiderseitgen schriftlichen Anerkenntnis.
Die Stadtwerke setzen sich einfach über die bestehenden Vertragsbedingugnen hinweg.
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