@taxman
leider kann ich erst jetzt etwas schreiben, da mein Rechner wochenlang ausser Gefecht gesetzt war. Und Grundlagensuche war sehr mühsam, da ich nicht mehr wusste, woher ich die Information hatte.
Auf der Seite „http//www.wohnen-im-eigentum.de/content/wohnen/nebenkost-gaspreis-gesamtanschl.php4“ findest Du die Antwort.
In unserer WEG (158 Wohneinheiten) ist nun endlich Widerspruch eingelegt worden. Bei uns gab es auch den Vorwurf, dass die Verwaltung von sich aus hätte tätig werden müssen.
Ich empfehle hier folgendes Vorgehen
Dieses Thema auf der nächsten Eigentümerversammlung zum Antrag stellen. Vorher halte ich es für dringend notwendig, die anderen Eigentümer detailt über das Thema zu informieren. Von sich aus wird das keiner tun. Das habe ich bei uns erlebt. Denn bei uns herrscht eine Rundum-Sorglos-Mentalität vor. So nach dem Motto „Verwaltung und Beirat, tut alles gute für uns aber lasst uns mit Einzelheiten in Ruhe.“
Sollte ein Beschluss gefasst werden, dass kein Widerspruch (mit Kürzung) eingelegt wird, oder nur Widerspruch unter Vorbehalt (ohne Kürzung), ist dieser Beschluss gültig. An diesen bin ich als Eigentümer gebunden und kann nicht kürzen. Der Grundsatz der Beschlusskompetenz für die Verwaltung liegt eben bei der WEG.
Ich hoffe, ich konnte etwas helfen.
Lernender