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Autor Thema: EON bucht nichts mehr ab, muss ich selbst überweisen?  (Gelesen 9553 mal)

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Anonymous

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EON bucht nichts mehr ab, muss ich selbst überweisen?
« am: 08. November 2004, 11:57:17 »
Nach dem Hinweis, es läge eine Beschränkung der Einzugsermächtigung vor, und ich müsse entweder eine erneute Einzugsermächtigung in unbeschränkter Höhe für die neuen Tarife ausfüllen und zurücksenden oder selber den neuen Betrag überweisen, hat Eon nun erstmals gar nichts abgebucht.

Ich habe zwar eine Erwiederung geschrieben mit dem Tenor, dass Eon die Abschlagspauschale überhaupt nicht erhöhen durfte, da die alten Preise weiter gelten und ich daher nichts überweisen würde, da meine Einzugsermächtigung ja somit für die rechtlich verbindlichen alten Preise weiter gelten würde. Die Einrede des Zahlungsverzuges könne somit von EON nicht gemacht werden.

Es wird nun aber überhaupt kein Abschlag mehr einbehalten, also auch nicht für Strom und Wasser! Bin ich deshalb verpflichtet monatliche Überweisungen vorzunehmen, oder kann ich weiter darauf bestehen und darauf vertrauen, dass Eon Westfalen das Geld vom Konto einzieht?

Anonymous

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EON bucht nichts mehr ab, muss ich selbst überweisen?
« Antwort #1 am: 08. November 2004, 14:18:48 »
Hallo!
Auch bei mir weigert sich die LandE die bisherige Abbuchung anzuerkennen. Abgebucht wird nur wenn ich die neuen Konditionen anerkennen. Eine von mir erteilte Abbuchungsgenehmigung inkl. eines 2% Aufschlages auf die alten Preise wird nicht akzeptiert. Ebenfalls betroffen sind hier Wasser und Strom.
Außerdem sagt die LandE sie sei nicht verpflichtet mir zu erklären /belegen wie Preise zustande kommen. Doies können nur auf gerichtliche Anordnung verlangt werden.
Die LandE sagt auch das die Koppelung an den Erdölpreis üblich und deshalb legitim sei.
Alle von mir angeführten Gründe warum die Erhöhung unrechtmäßig sei, wurden entweder nicht akzepiert, bzw. schlicht ignoriert.
Aus meiner Sicht bin ich keinen Schritt weiter.

Offline RR-E-ft

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EON bucht nichts mehr ab, muss ich selbst überweisen?
« Antwort #2 am: 11. November 2004, 15:01:32 »
Nach meiner Einschätzung handelt es sich um eine unberechtigte Benachteiligung derjenigen, die sich auf die Unbilligkeit berufen.

Die Zahlungen müssen zu den Fälligkeitsterminen selbst überwiesen werden. Dies ist mit entsprechendem Aufwand aber ggf. auch mit Kosten verbunden und birgt das Risiko, mit Zahlungen in Verzug zu geraten.

Es gilt grundsätzlich der Gleichbehandlungsgrundsatz Art. 3 GG.

Ich empfehle, sich deshalb ggf. an einen Verbraucherverband zu wenden, damit dieser ggf. dagegen mit einer Verbandsklage vorgeht und zuallererst die zuständige Energieaufsichtsbehörde beim Landeswirtschaftsministerium hierüber zu informieren, damit diese ein Einschreiten von Amts wegen prüfen kann.


Freundliche Grüße
aus Jena


Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline haenle

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EON bucht nichts mehr ab, muss ich selbst überweisen?
« Antwort #3 am: 12. November 2004, 22:42:21 »
Zitat von: \"Gast K\"

>>>>oder selber den neuen Betrag überweisen, hat Eon nun erstmals gar nichts abgebucht. <<<<

Herrlich! Wenn Eon so was schreibt sofort zugreifen. Dann sind Sie jetzt offenbar wieder in der Lage die unstrittigen Beträge per Dauerauftrag zu überweisen. Und das sollten Sie allerdings tun. Schlimmer als Stromsperre ist übrigens kein Wasser mehr!
Wer eine Einzugsermächtigung unterschreiben muß ist ja nicht mehr Herr seines Kontos; der Zwang zur Einzugsermächtigung gehört verboten, weil das ja die Leute bei der freien Wahl des Anbieters  behindert.

 

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