Wie der SPIEGEL in seiner Ausgabe 39/2006 auf Seite 110 berichtet, liegt auch nach Auffassung des Bundeskartellamtes in einer Sperrandrohung gegen Verbraucher, welche gem. § 315 BGB die Unbilligkeit von Strom- und Gaspreisen eingewandt haben, das missbräuchliche Ausnutzen einer Monopolstellung.
SPIEGEL:
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Die Konzerne drohen ihnen mit Abschaltung.
Dürfen die das?
Bundeskartellamts- Chef Böge:
Nein. Viele Kunden fordern von ihren Versorgern gemäß § 315 BGB den Nachweis der Billigkeit und behalten Geld ein. Ihnen wird vermehrt gedroht, die Strom- oder Gasversorgung einzustellen. Wir haben sogar einen Fall, wo einem Stromkunden wiederholt gedroht worden ist. Hier wird die einseitige Preisbestimmungsmacht durch den Monopolisten missbraucht.
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Man kann hier nicht ernsthaft von Wettbewerb reden.
SPIEGEL:
Was werden Sie gegen diese Drohungen der Versorger tun?
Böge:
Wir haben deswegen erstmals ein Missbrauchsverfahren eingeleitet. Wer von den Versorgern sich nicht daran hält, muss mit einem Verfahren rechnen. Der betreffende Kunde im genannten Fall musste sich extra einen Anwalt nehmen, sonst wäre ihm innerhalb von acht Tagen der Strom abgedereht worden. Wir wollen mit diesem Schritt die Sperrdrohungen von vornherein unmöglich machen.