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Autor Thema: Regelung von Referenzperioden bei der Gaspreisermittlung  (Gelesen 5407 mal)

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Offline Cremer

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Regelung von Referenzperioden bei der Gaspreisermittlung
« am: 25. September 2006, 11:24:23 »
@alle,

Üblicherweise sind Referenzperioden in der Regelung von 6/3/3.
d.h.

6 Monate Beobachtung des Ölpreises und Ermittlung des Durchschnittwertes durch das Statistische Bundesamt. Dieser Durchschnittswert wird dann am 15. des Folgemonats bekanntgegeben.

3 Monate Ruhephase

Anschließend 3 Monate inwelchem der neue Gaspreis gültig ist.

1.)
Können Versorger ihre Referenzperioden zur Gaspreisermittlung selber bestimmen? Ich nehme an ja.

2.)
Können Versorger die Ruhephase von 3 Monate auf 1 Monat verkürzen?
Ist dies noch legitim?

Der Grund dafür ist folgender

Sollte nämlich bis zum 15. der vom Statistischen Bundesamt ermittelte Durchschnittswert nicht vorliegen, könnte eine Gaspreisänderung nicht durchgeführt werden.

Deshalb haben die Stadtwerke Kreuznach - dies könnte kein Einzelfall sein - einen zusätzlichen Vertragstext in den Bestimmungen mit aufgenommen, wörtlich:

„Sollten die vorstehend bezeichneten Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamtes nicht rechtzeitig zur Ermittlung des Verbrauchspreises für Gas zu den jeweiligen Terminen veröffentlicht werden uns somit nicht zur Verfügung stehen, so können für die fehlenden arithmetischen Mittel der Monatswerte für extra leichtes Heizöl Schätzwerte herangezogen werden. Die Schätzwerte für extra leichtes Heizöl (ohne Umsatzsteuer in Euro/hl sind in diesem Fall dem Öl- und Gaspreistelegramm der WIBERA, Wirtschaftsberatung AG, Wirtschaftsprüfungs-gesellschaft, zu entnehmen.“

Damit ist die Möglichkeit geschaffen, den Gaspreis doch zum 1. der Ruhephase folgenden Monats zu ändern.

Besonders bedenklich ist der erste Satz.
...können für die fehlenden arithmetischen Mittel der Monatswerte für extra leichtes Heizöl Schätzwerte herangezogen werden

Es werden hiermit Tür und Tor für Mauscheleien der Versorger geöffnet.

3.)
Wer hat ähnliche oder gleiche Vertragstexte?
Wer hat in der letzten Zeit solche Vertragstexte vorgelegt bekommen
MFG
Gerd Cremer
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Offline RR-E-ft

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Regelung von Referenzperioden bei der Gaspreisermittlung
« Antwort #1 am: 25. September 2006, 12:22:15 »
@Cremer

In Vorlieferantenverträgen gibt es teilweise eine HEL- Bindung.

Die Referenzperiode wird dabei frei vertraglich ausgehandelt.

6/3/3 ist eine Möglichkeit unter vielen.

Es gibt auch Bezugsverträge mit vollständig anderen Referenzen.

Diese haben nicht HEL, sondern bestimmte Rohölnotierungen in Rotterdam als Refernez oder aber einen Index der Grenzübergangspreise oder den Index von Spotpreisen an verscheidenen Handelspunkten.

Auch die Referenzzeiten sind so vielgestaltig, dass sie heir nicht dargestellt werden können.

Viele Gasversorger beziehen das Erdgas nicht mehr ausschließlich von einem Vorlieferanten, so dass in verschiedenen Bezugsverträgen auch unterschiedliche Preise, Referenzen und Referenzperioden geregelt sind.

Soweit mit dem Kunden selbst keine HEL- Preiskopplung individuell vereinbart ist, ist das für den Kunden auch vollkommen uninteressant.

Diesem gegenüber muss zum Nachweis der Billigkeit die Preiskalkulation offen gelegt werden, vollkommen unabhängig davon, wie die Beschaffungskosten etwa zustande kamen.

Bezugsverträge und Abrechnungen müssen offen gelegt und die periodengenaue Abgrenzung nachgewiesen werden.

Schließlich erfolgt der Gasbezug über das Jahr oft kontinuierlich, wohingegen der Absatz von der Witterung abhängt, so dass im Winter mehr abgesetzt wird als im Sommer.

Eine AGB- Klausel mit dem von Ihnen zitierten Inhalt wäre gegenüber Verbrauchern wegen unangemessener Beanachteiligung und Intransparenz gem. § 307 BGB unwirksam.

Es sind keine Verbraucher bekannt, die das WIBERA- Gaspreistelegramm oder den WIBERA- Gaspreisspiegel im Abo hätten und so überhaupt an die Informationen gelangen könnten, die man benötigt, um die Berechtigung von Preisänderungen von außen zu kontrollieren.

Anstelle von 6/3/3 gibt es auch Verträge, in denen eine Null auftaucht.


Sie wollen hoffentlich keinen Erdgaslieferungsvertrag mit HEL- Referenz neu abschließen?



Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
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Offline Cremer

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Regelung von Referenzperioden bei der Gaspreisermittlung
« Antwort #2 am: 25. September 2006, 22:40:49 »
@Fricke,

ich will keinen neuen Vertrag abschließen :evil:

Die Stadtwerke Kreuznach wollen den Kunden auf diese Weise neue Verträge einfach unterschieben :wink:
MFG
Gerd Cremer
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Offline RR-E-ft

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Regelung von Referenzperioden bei der Gaspreisermittlung
« Antwort #3 am: 26. September 2006, 11:48:51 »
@Cremer

Unterschieben geht ja nicht.

Vertrag kommt von vertragen (einig sein) und dazu gehören mindestens zwei.

Schließen Sie einen solchen Vertrag nicht ab.

Sie wollen Erdgas so preisgünstig wie möglich, also zu kostenbasierten, transparenten, verbraucherfreundlichen Preisen, keine Wärme und auch kein Heizöl.



Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
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Offline FM

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Regelung von Referenzperioden bei der Gaspreisermittlung
« Antwort #4 am: 26. September 2006, 12:59:03 »
@ Herr Cremer,

von den Stadtwerken hier wurden die Altverträge gekündigt.

Den Verbrauchern wurden Sonderregelungen angeboten, wenn Sie einen neuen Vertrag für 2 Jahre unterschreiben.

Da ich nicht unterschrieben habe, werde ich mal die Seiten am Abend durchforsten, welche Überraschungen sonst noch da drin.

Werde Sie kontaktieren, wenn mir was unklar.

Gruß
FM

Offline Cremer

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Regelung von Referenzperioden bei der Gaspreisermittlung
« Antwort #5 am: 26. September 2006, 13:51:16 »
@FM,

wenn ich recht sehe könnte es bei Dir das gleiche sein, dass man den Kunden neue Verträge mit Preisänderungsklauseln vorlegt.

Bei Dir ist es ja auch die Saar-Ferngas (Muttergesellschaft) als Vorlieferant.
MFG
Gerd Cremer
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