Hallo,
habe über die Suche jede Menge über Abschlagszahlungen gefunden+gelesen, aber eine richtig einheitliche Meinung scheint es mir da nicht zu geben.
Ich habe nach meinem Widerspruch gegen die Billigkeit die Abschläge wie in 2005 weiterbezahlt, per Überweisung (meine Abrechnungsperiode ist Nov. bis Oktober), dass EVU wollte seit 11/05 an sich 20EUR mehr im Monat.
Da ich durch ständige Verbrauchskontrolle ersehen konnte, dass ich bereits im August durch meine Abschläge meinen voraussichtlichen Jahresverbrauch fast bezahlt hatte (natürlich nach den Preisen von 2004), habe ich den Abschlag für September um 40 EUR gekürzt, und nach einer gestrigen Verbrauchsmessung den für Oktober um 120EUR. Dies habe ich dann auch mit einer Musterberechnung (auf Basis meines Verbrauches und der alten Preise) gestern dem Versorger per Fax mitgeteilt. Ich werde dadurch (bei Berechnung mit den alten Preisen) eine Nachzahlung von höchstens 10 EUR haben.
Ist das jetzt ein rechtmaessiges Verhalten, oder habe ich mich hier ins Unrecht gesetzt?
Wenn die Abrechnung kommt, und ich meine Gegenrechnung aufmache: Kann ich auch bei fast gleichgebliebenem Jahresverbrauch die Abschläge auf Basis der alten Preise selber ausrechnen, oder muss ich weiter wie bisher die Abschläge in der Höhe von 2005 zahlen, die ja auf höheren Preisen beruhen- (denn dann komme ich ja in die gleiche Situation wie jetzt)?
Wenn ich die Beiträge hier richtig verstanden habe, ist ja nur die Erhöhung der Abschläge durch das EVU auf Grund der Preiserhöhung ungültig.
Da ich jetzt einen Kaminofen zur Mitbeheizung der Wohnung installiert habe, gehe ich im nächsten Jahr von einem um ca. 20% reduzierten Gasverbrauch aus. Das kann ich zur Begründung für künftig niedrigere Abschläge doch wohl auf jedenfall berücksichtigen?
Danke für Eure Antworten.