Hallo,
wir haben gegen die Gaspreiserhöhung vorsorglich Widerspruch mit einem Musterschreiben der Verbraucherzentrale bei unseren Stadtwerken Bad Windsheim eingelegt... Die Konsequenz war, das wir keine Abbuchung seitens der Stadtwerke mehr erhielten...(quasi als Reaktion) wir richteten darauf hin einen Dauerauftrag in Höhe von 24 Euro wie bisher ein. Jetzt müssen wir 30 Euro fürs Jahr nachzahlen... So weit so gut, jetzt müssen, bzw. sollen wir 49 Euro pro Monat Vorauszahlen...... das ist mehr als das doppelte... Wenns moderat wäre, könnten wir es ja einsehen.... aber eine Verdoppelung...
Wie können wir uns dagegen erwehren? Dieses Stadtwerk will keine mündigen Kunden....
Wann wird endlich der Gasmarkt geöffnet???
Welcher Vorauszahlungspreis ist gerechtfertigt?
Sind Stadtwerke verpflichtet, zuviel entrichtete Vorauszahlungen zu verzinsen?
Gibt es eine Schlichtungsstelle, dass solchen Geschäftspraktiken auf den Grund geht?
Danke für Eure Mithilfe.
Gruß
Qualitaet :idea: