@KlausW:
Ein neuer Widerspruch ist bei der Jahresrechnung nicht notwendig. Es reicht, wenn Du die eigene Gegenrechnung mit Hinweis auf Deinen Unbilligkeitseinwand hinschickst. Im Grunde genommen ist nicht mal das notwendig, weil Du im Grunde genommen gar nichts zahlen müsstest, solange der Versorger nicht die Billigkeit des Preises nachweist.
Die meisten Leute hier sind der Meinung, dass Du bei jeder neuen Preisänderung wieder den standardisierten Unbilligkeitseinwand hinschicken solltest. Wenn man allerdings in einem früheren Einwand mit einer entsprechenden Formulierung gleich im Voraus allen zukünftigen Preiserhöhungen "den Wind aus den Segeln" genommen hat, kann man sich vielleicht sogar das sparen.
Ich bin der Meinung, man sollte sich nicht zu viel Arbeit machen, denn der Ball liegt nach dem Unbilligkeitseinwand ja erst mal im Spielfeld der Versorger, und solange die den Ball nicht treffen und mit dem Fuß nur in den Boden hacken, ruht das Spiel erst mal - bis die Zuschauer vielleicht zu pfeiffen beginnen...
ciao,
sh