@RR-E-ft
Besteht jetzt jetzt seitens des Versorgers eine Pflicht, die Preiseerhöhung schriftlich mitzuteilen?
Ich wohne nicht mehr in Wuppertal, habe aber dort eine Wohnung für die ich die Energiekosten bezahle. Habe auch dort schon die Gasrechnung wegen unbilligkeit gekürzt, aber leider viel zu spät, weil ich vorhergehende Preiserhöhungen erst durch die Jahresabrechnung mitbekommen habe. Die WSW berufen dabei auf die Veröffentlichung in der Wuppertaler Presse, und sind der Meinung dies würde reichen.
Kann ich die Preiserhöhung ignorieren, wenn mich die WSW als Kunde nicht schriftlich über Erhöhungen informieren, da ich ja beim Nachbarversorger, der AVU wohne?
Danke,
Gruss hannibal