Man scheint auf dem richtigen Weg zu sein, sollte jedoch keine Unterscheidung zwischen der Strom- und der Gaswirtschaft treffen.
Es muss insgesamt um den Bereich der leitungsgebundnen Energieversorgung gehen, die Gegenstand auch des Energiewirtschaftsgesetzes ist.
Auch im Bereich der Gasversorgung ist das Kartellrecht deutlich zu schärfen. Auch dort muss der Erheblichkeitszuschlag fallen und müssen die Beweislastregeln geändert werden, um überhaupt etwas bewirken zu können.