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Autor Thema: Erfahrungstausch Vermieter Mehrfamilienhaus Gaspreiskürzung  (Gelesen 8336 mal)

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Offline betonschädel

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Erfahrungstausch Vermieter Mehrfamilienhaus Gaspreiskürzung
« am: 18. September 2006, 19:49:38 »
Suche Erfahrungsaustausch mit Vermietern von Mehrfamilienhäusern mit Zentralgasheizung, die die Gaspreiserhöhung verweigern. Wie verbleibt man mit den Mietern? Ist die treuhändige Verwaltung des Differenzbetrages zwischen dem geforderten Preis des Versorgers und dem gekürzten Erhöhungsbetrag ein probates Mittel? Ist dies rechtlich erlaubt? Freue mich auf Diskussionspartner.

Mit freundlichen Grüßen,

betonschädel

Offline Cremer

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Erfahrungstausch Vermieter Mehrfamilienhaus Gaspreiskürzung
« Antwort #1 am: 18. September 2006, 20:23:03 »
@betonschädel,

sofern Wunsch von Mietern besteht, Widerspruch einzulegen, so ist der Vermieter verpflichtet dies zu tun.

Ich habe meinen Mietern angekündigt, Widerspruch einzulegen und habe auf der Basis meiner erstellten Jahrerechnung an die SW KH auch nur diesen Betrag bei dem Wärmemessdienst angegeben.

Zugleich habe ich die Mieter schriftlich angeschrieben, dass ich nur den gekürzten Rechnungsbetrag aus meiner Jahresrechnung zur Abrechnung an den Wärmemessdienst gegeben habe. Sollte jedoch später eine gerichtliche Auseinandersetzung negativ für mich enden, so werde ich diese Beträge analog den vom Wärmemessdienst errechneten Wärmebedarfszahlen der einzelnen Wohnungen den Differenzbetrag umlegen und von den Mietern nachfordern.

Ich habe ferner den Mietern mitgeteilt, dass z.B. in 2005 durch den Widerspruch 800  € eingespart werden konnten und dies bei 3 Mietparteien somit je Mieter etwa 270 € ausmacht.
MFG
Gerd Cremer
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Offline betonschädel

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Erfahrungstausch Vermieter Mehrfamilienhaus Gaspreiskürzung
« Antwort #2 am: 18. September 2006, 21:10:21 »
Hallo Herr Cremer,

danke für die prompte Antwort. Meine Vorgehensweise habe ich wie folgt geplant

1) schriftliche Erhöhungsverweigerung beim GVU nach Musterschreiben
2) schriftliche Vereinbarung mit den Mietern, daß diese die vom GVU geforderten Abschläge an mich zahlen, ich jedoch den strittigen Teil bis zur Gerichtsentscheidung auf einem Sparkonto zwischenparke und an das GVU nur die alten Preise/Abschläge überweise. Die Verzinsung wird anschließend mit dem Guthaben nach gerichtlicher Klärung an die Mieter ausgezahlt.
3) 1mal jährlich mit Jahreabrechnung Bericht an die Mieter über Kontostand der geparkten Beträge

Letztlich möchte ich dadurch absichern, daß ich als Vermieter bei einer Gerichtsentscheidung zugunsten der GVU die Nachforderungen von den Mietern nicht gerichtlich einklagen muß.

Die Differenzbeträge werden also treuhändig von mir verwaltet und ggf. den Mietern verzinst zurückerstattet.

Können Sie beurteilen, ob diese Vorgehensweise juristisch in Ordnung ist?
Kennen Sie ander Vermieter, die so oder ähnlich vorgegangen sind?

Vielen Dank und herzliche Grüße,

betonschädel

Offline Cremer

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Erfahrungstausch Vermieter Mehrfamilienhaus Gaspreiskürzung
« Antwort #3 am: 18. September 2006, 21:40:56 »
@betonschädel,

ich m.E. so in Ordnung.


Da 2 von 3 Mietern bei uns in der Bürgerinitiative sind, Sie haben noch Gas nach dem Kleinstabnehmertarif weil sie kochen und Warmwasser bereiten, sehe ich bzgl. eventueller Rückforderung keine Probleme.

Ggf. lassen sich ja die Auslagen (Beträge) beim Wärmemessdienst für die jährliche Berechnung entsprechend eingeben.
MFG
Gerd Cremer
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Offline ktown

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Erfahrungstausch Vermieter Mehrfamilienhaus Gaspreiskürzung
« Antwort #4 am: 19. September 2006, 13:06:20 »
Für mich stellt sich bei dieser Vorgehensweise folgende Frage:

Es ist warscheinlich das in den nächsten Monaten kein rechtskräftiges und wegweißendes Urteil zu erwarten ist.
Wie gehen sie vor wenn vor solch einem Urteil einer ihrer Mieter auszieht. Auf ewig können sie ja das Geld nicht einbehalten, oder?
Alles was ich schreibe ist meine private Meinung. ;)

Offline Cremer

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Erfahrungstausch Vermieter Mehrfamilienhaus Gaspreiskürzung
« Antwort #5 am: 19. September 2006, 13:11:09 »
@ktown,

meine Mieter werden auch in den nächsten 3 Jahren nicht ausziehen.
MFG
Gerd Cremer
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Offline ktown

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Erfahrungstausch Vermieter Mehrfamilienhaus Gaspreiskürzung
« Antwort #6 am: 19. September 2006, 13:12:18 »
:D  :wink:  das ist schön für sie. Aber es beantwortet aber trotzdem nicht meine Frage.
Alles was ich schreibe ist meine private Meinung. ;)

Offline betonschädel

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Erfahrungstausch Vermieter Mehrfamilienhaus Gaspreiskürzung
« Antwort #7 am: 19. September 2006, 23:14:23 »
Tja, das ist eben einer der Punkte, die ich gerne diskutieren möchte. Ich beabsichtige, mit den Mietern eine Vereinbarung zu treffen, daß selbst bei einem Auszug dieses Geld bis zum Gerichtsurteil und der endgültigen Klärung \'geparkt\' wird. Dadurch habe ich zwar einen geringen verwaltungstechnischen Mehraufwand, aber die EDV hält das in einem überschaubaren Rahmen.

Sollte die Sache erst in z. B. drei Jahren entschieden werden, hätte ich andersherum die Problematik, ggf. nicht mehr auf den Mieter zugreifen zu können und müßte die Kosten bei Negativentscheid zu unserem Lasten dann selbst aufwenden. Als Begründung zur Plausibilität für die Mieter könnte man anführen, daß ohne Verweigerung das Geld ja ohnehin an das GVU gezahlt worden wäre...

Bin gespannt auf weitere Fragen dieser Art.

Gruß, betonschädel

Offline Cremer

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Erfahrungstausch Vermieter Mehrfamilienhaus Gaspreiskürzung
« Antwort #8 am: 20. September 2006, 13:39:57 »
@betonschädel,

treffen Sie doch schriftlich, am besten in einem gemeinsamen Gespräch mit allen Mietern, eine Vereinbarung, welche die Mieter unterzeichen sollen.
MFG
Gerd Cremer
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Offline taxman

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Erfahrungstausch Vermieter Mehrfamilienhaus Gaspreiskürzung
« Antwort #9 am: 25. September 2006, 15:53:33 »
Zitat von: \"ktown\"
Für mich stellt sich bei dieser Vorgehensweise folgende Frage:

Es ist warscheinlich das in den nächsten Monaten kein rechtskräftiges und wegweißendes Urteil zu erwarten ist.


Am 20.12. könnte es soweit sein!
pin.energiepreise@yahoo.de

Dort treffen sich Kunden der Stadtwerke Walldorf, Heidelberg, Hockenheim, Weinheim, Neckargemünd, MVV und Erdgas Südwest!

Offline Willibald

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Erfahrungstausch Vermieter Mehrfamilienhaus Gaspreiskürzung
« Antwort #10 am: 19. November 2006, 17:23:22 »
Ich bin völlig neu hier und einigermaßen konfus von der Komplexität der Rechtsfragen. Vor allem vermisse ich eine übersichtliche Darstellung der Rechtsfragen für  Vertragskunden.

Obwohl als Hausverwalter nicht der unmittelbar Leidtragende möchte ich versuchen, den Mietern nach Möglichkeit eine Heizkostenrückerstattung zu verschaffen.

Eines würde ich allerdings nicht machen: Den Mietern die beim Gasversorger zurückbehaltenen Beträge auszahlen, bevor die Forderungen des Gasversorgers verjährt oder sonstwie geklärt sind. Da läuft man Gefahr, daß man seinem Geld hinterläuft, falls man doch noch nachzahlen muß. Evt. kann man mit der Heizkostenabrechnung einen Hinweis geben, daß ein Teil der Heizkostenvorauszahlungen nicht an den Gasversorger weitergeleitet wurden.

Offline RuRo

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Erfahrungstausch Vermieter Mehrfamilienhaus Gaspreiskürzung
« Antwort #11 am: 19. November 2006, 17:50:02 »
@betonschädel

Ihr Ansinnen ist aller Ehren wert und gefühlsmäßig nachvollziehbar.

Grundsätzliches wurde zu diesem Thema schon hier behandelt:

Hiweis: Kürzungen durch Vermieter

Ich denke, mit einer schriftlichen einseitigen Verpflichtungserklärung des Mieters, die auch den Zusatz enthalten sollte, dass auf die Einrede der Verjährung verzichtet wird, müsste der Vermieter auf der sicheren Seite sein.

Der Anspruch des Vermieters gegen den Mieter ist gerade nicht strittig und damit fällig.
Leiderln hoits z\'sam, sonst gehts nimma recht lang

Offline Willibald

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Erfahrungstausch Vermieter Mehrfamilienhaus Gaspreiskürzung
« Antwort #12 am: 19. November 2006, 18:51:02 »
Vielen Dank für den Hinweis, RuRo.  Demnach kann ich es ja so machen, wie ich es vorhabe.

Der Eigentümer des Objekts, das ich verwalte, ist Sondervertragskunde.
Nach Erhalt der Jahresrechnung im Jahre 2005 hatte ich einen Zahlungsvorbehalt bzgl. der "Rechnungen" erklärt, wegen "Unbilligkeit der angekündigten Preiserhöhungen". Dies geschah aufgrund eines Musterschreibens der Verbraucherzentrale. Im Jahre 2006 habe ich diesen Zahlungsvorbehalt wiederholt, allerdings ausdrücklich auch die Zahlung der "Abschläge" unter Vorbehalt erklärt.

Nachdem ich mich hier ein wenig schlau gemacht habe, muß ich erkennen, daß mein Vorgehen aus zwei Gründen nicht optimal gewesen ist:

a) Ich hätte die Unbillgkeit nicht nur hinsichtlich der Preiserhöhungen, sondern hinsichtlich des Gaspreises insgesamt rügen müssen. Das leuchtet mir ein.

b) Eine Zahlung unter Vorbehalt soll (nach dem, was ich hier gelesen habe) die Beweislast für die Unbilligkeit auf mich verlagern. Ich könne  deshalb nur durch eine Klage, die zuviel geleisteten Beträge zurückverlangen.

Der Punkt b) will mir nicht so richtig einleuchten.  Schließlich habe ich doch in meinen Schreiben erklärt, daß ich die Gaspreiserhöhungen für unbillig halte und deshalb nur unter Vorbehalt zahle. Wieso kann ich dann nicht hingehen und laufende Abschläge mit den in der Vergangenheit zuviel geleisteten Zahlungen verrechnen?

 

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