Energiepreis-Protest > MITGAS
Mahnbescheid durch MITGAS angekündigt !!!
Monaco:
@Inge
Ich habe heute bereits die 10. (in Worten: zehnte) 2. Mahnung der MITGAS erhalten. Es wird jedesmal angedroht, einen gerichtlichen Mahnbescheid zu veranlassen. Passieren tut jedoch: NICHTS.
Zumindest nicht, solange die "offenen" Forderungen Abschläge betreffen. MITGAS wird möglicherweise nach der Jahresrechnung einen Mahnbescheid erlassen - mal eben so zur Einschüchterung. Das war\'s dann aber auch.
Glauben Sie im Ernst, dass sich MITGAS bei der derzeitigen Entscheidungslage der Gerichte selbst in\'s Unglück stürzt?
Fügen Sie den 2. (Mahnungen) einen kleinben Buchstaben (a, b, c, d, e, f) hinzu, dann lassen sie sich später besser ordnen ...
Mit freundlichen Grüßen
Monaco.
Und auch mein Hinweis: Nicht immer einen neuen Tread eröffnen!!!
Cremer:
@Fricke,
Habe geschrieben ggf. Schutzschrift.
Wollte den Thread darüber bzgl. Westfalengas verschieben, sorry
RR-E-ft:
@Cremer
Es gibt schlicht keine Schutzschrift gegen den Erlass eines Mahnbescheides, auch nicht ggf..
Alle Fragen rund um den Mahnbescheid sind zudem bereits umfassend erörtert.
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