Energiepreis-Protest > MITGAS
Mahnbescheid durch MITGAS angekündigt !!!
Inge:
Hallo Teilnehmer,
die MITGAS hat mir nun tatsächlich mit der 2. Mahnung zur Zahlung des gekürtzten Jahresrechnungsbetrages aus 2005 mitgeteilt, daß
"MITGAS nunmehr beim zuständigen Gericht einen Mahnbescheid erwirken wird, wodurch weitere Kosten entstehen"
Wie soll ich mich nun verhalten ? Besteht die Gefahr, dass ich nun durch ein Inkasso-Büro belästigt werde und ich ggf. einen Eintrag in die SCHUFA bekomme ???
Danke für Eure Hilfe
RR-E-ft:
http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=4119
http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=4118
:roll:
Cremer:
@Inge,
war hier bereits mehrfach behandelt worden.
Bitte mal die Suchfunktion nutzen.
Zunächst wäre es ggf. sinnvoll umgehend eine Schutzschrift am Amtsgericht zu hinterlegen
RR-E-ft:
@Cremer
Schutzschrift bei gerichtlichem Mahnbescheid?
Habe ich noch nie gehört, gelesen, erlebt, erfahren.
Wie und wo gibt es denn so etwas?
Gegen einen gerichtlichen Mahnbescheid legt man doch einfach fristgerecht Widerspruch ein.
Oder habe ich eine aktuelle Entwicklung verpasst?
MITGAS ist Erdgasversorger in Sachsen-Anhalt und Thüringen.
Warum der Beitrag nun unter Flüssiggas zu finden ist, ist nicht ganz klar.
DieAdmin:
@Inge,
zur MITGAS gibt es schon ein Thread in Stadt/Versorger:
http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=2290&postdays=0&postorder=asc&start=0
es wäre schön, wenn Ihre Postings in diesen Thread kämen. Der enthält auch schon sehr interessante Infos.
Ich verschiebe diesen "Ich brauche dringend Hilfe", um nicht noch einen Thread zur MITGAS im Stadt/Versorger zu haben.
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