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Autor Thema: Mahnbescheid durch MITGAS angekündigt !!!  (Gelesen 8609 mal)

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Offline Inge

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Mahnbescheid durch MITGAS angekündigt !!!
« am: 13. September 2006, 15:09:14 »
Hallo Teilnehmer,

die MITGAS hat mir nun tatsächlich mit der 2. Mahnung zur Zahlung des gekürtzten Jahresrechnungsbetrages aus 2005 mitgeteilt, daß
"MITGAS nunmehr beim zuständigen Gericht einen Mahnbescheid erwirken wird, wodurch weitere Kosten entstehen"

Wie soll ich mich nun verhalten ? Besteht die Gefahr, dass ich nun durch ein Inkasso-Büro belästigt werde und ich ggf. einen Eintrag in die SCHUFA bekomme ???

Danke für Eure Hilfe

Offline RR-E-ft

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Offline Cremer

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Mahnbescheid durch MITGAS angekündigt !!!
« Antwort #2 am: 13. September 2006, 16:19:05 »
@Inge,

war hier bereits mehrfach behandelt worden.

Bitte mal die Suchfunktion nutzen.

Zunächst wäre es ggf. sinnvoll umgehend eine Schutzschrift am Amtsgericht zu hinterlegen
MFG
Gerd Cremer
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Offline RR-E-ft

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Mahnbescheid durch MITGAS angekündigt !!!
« Antwort #3 am: 13. September 2006, 16:52:55 »
@Cremer

Schutzschrift bei gerichtlichem Mahnbescheid?

Habe ich noch nie gehört, gelesen, erlebt, erfahren.

Wie und wo gibt es denn so etwas?

Gegen einen gerichtlichen Mahnbescheid legt man doch einfach fristgerecht Widerspruch ein.

Oder habe ich eine aktuelle Entwicklung verpasst?

MITGAS ist Erdgasversorger in Sachsen-Anhalt und Thüringen.

Warum der Beitrag nun unter Flüssiggas zu finden ist, ist nicht ganz klar.

Offline DieAdmin

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Mahnbescheid durch MITGAS angekündigt !!!
« Antwort #4 am: 13. September 2006, 17:20:40 »
@Inge,

zur MITGAS gibt es schon ein Thread in Stadt/Versorger:

http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=2290&postdays=0&postorder=asc&start=0

es wäre schön, wenn Ihre Postings in diesen Thread kämen. Der enthält auch schon sehr interessante Infos.
Ich verschiebe diesen "Ich brauche dringend Hilfe", um nicht noch einen Thread zur MITGAS im Stadt/Versorger zu haben.

Offline Monaco

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Mahnbescheid durch MITGAS angekündigt !!!
« Antwort #5 am: 13. September 2006, 18:00:37 »
@Inge

Ich habe heute bereits die 10. (in Worten: zehnte) 2. Mahnung der MITGAS erhalten. Es wird jedesmal angedroht, einen gerichtlichen Mahnbescheid zu veranlassen. Passieren tut jedoch: NICHTS.
Zumindest nicht, solange die "offenen" Forderungen Abschläge betreffen. MITGAS wird möglicherweise nach der Jahresrechnung einen Mahnbescheid erlassen - mal eben so zur Einschüchterung. Das war\'s dann aber auch.
Glauben Sie im Ernst, dass sich MITGAS bei der derzeitigen Entscheidungslage der Gerichte selbst in\'s Unglück stürzt?

Fügen Sie den 2. (Mahnungen) einen kleinben Buchstaben (a, b, c, d, e, f) hinzu, dann lassen sie sich später besser ordnen ...

Mit freundlichen Grüßen

Monaco.


Und auch mein Hinweis: Nicht immer einen neuen Tread eröffnen!!!

Offline Cremer

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Mahnbescheid durch MITGAS angekündigt !!!
« Antwort #6 am: 13. September 2006, 19:14:42 »
@Fricke,

Habe geschrieben ggf. Schutzschrift.

Wollte den Thread darüber bzgl. Westfalengas verschieben, sorry
MFG
Gerd Cremer
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Offline RR-E-ft

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Mahnbescheid durch MITGAS angekündigt !!!
« Antwort #7 am: 13. September 2006, 19:40:55 »
@Cremer

Es gibt schlicht keine Schutzschrift gegen den Erlass eines Mahnbescheides, auch nicht ggf..

Alle Fragen rund um den Mahnbescheid sind zudem bereits umfassend erörtert.

 

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