Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
EON hat doch nicht den erhöhten Betrag abgebucht...
Anonymous:
EON hat doch nicht den erhöhten Betrag abgebucht nach deren Ankündigung der nichterlaubten Teilkündigung der Einzugsermächtigung nach dem Musterbrief zu Unbilligkeit. Es wurden (\"siehe da\") nur die \"alten Beträge\" abgebucht.
Bin mal gespannt, ob nicht in der Jahresabrechnung diese Erhöhung dann versteckt auftaucht durch eine erhebliche Nachzahlung...
Anonymous:
Musterbrief am 22.10.2004 zur E.ON 29.10.2004 abgebucht.
Trotz beschränkung der Einzugsermächtigung:
Anonymous:
--- Zitat von: \"joh\" ---Musterbrief am 22.10.2004 zur E.ON 29.10.2004 abgebucht.
Trotz beschränkung der Einzugsermächtigung:
--- Ende Zitat ---
Ein bisschen Zeit zum reagieren brauchen die ja schon... Wenn Sie noch nicht geantwortet haben, wird wohl auch die Buchhaltung noch nicht reagieren können.
Allerdings ist es eigentlich auch egal - bei mir haben Sie trotz 10 Tagen mehr und Antwort nach einer Woch trotzdem fleißig abgebucht :? :shock:
Im Endeffekt wird es wohl nur helfen die Buchung zurückzuholen...
RR-E-ft:
Offensichtlich testen die Versorger verschiedene Vorgehensweisen und wie die Verbraucher darauf reagieren.
Wenn man der Abbuchung der erhöhten Beträge nicht widerspricht und alles laufen läßt, ist deren Welt wieder in Ordnung.
Deshalb sollte man hierauf schnell reagieren und das Geld zurückbuchen, ggf. einen schriftlichen Hinweis geben, dass man bei nochmaliger Zuwiderhandlung gegen die konkrete Einzugsermächtigung deshalb rechtliche Schritte unternehmen wird und den Vorgang gern auch einer strafrechtlichen Prüfung unterziehen wird.
Dann sollte das eigentlich schon von allein in Ordnung kommen;-)
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Anonymous:
Wie ich schon geschrieben habe Musterbrief am 22.10.2004 abbuchung von E.On am 29.10.2004
reagiert haben die schon am 27.10.2004
Ein Recht,die Zahlung aufgrund der Preiserhöhung zu Verweigern haben Sie jedoch nicht.
Die Zahlungsverweigerung ist nur in den Fällen berechtigt,wenn die Rechnung einen offensichtlicher Fehler aufweist. O-Ton E.On
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
Zur normalen Ansicht wechseln