Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
EON hat doch nicht den erhöhten Betrag abgebucht...
RR-E-ft:
Das stimmt ja gerade nicht.
Das BGH Urt. v. 30.04.2003- VIII ZR 279/02 kann unter www.bundesgerichtshof.de/ Entscheidungen abgerufen werden.
Wer ist so nett und faxt es denen?
§ 30 AVBGasV/AVBEltV/AVBWasserV/AVBFernwärmeV sind identisch, weshalb das Urteil auf alle entsprechenden Verträge anwendbar ist.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Anonymous:
ich Faxe das Urteil vom BGH
Freundliche Grüße
Joh
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