Kurze Angaben zum Gasversorger:
Gasversorgung Langenau GmbH - GVL -
Marktplatz 5
89129 Langenau
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Hallo,
seit Juni 2005 beziehen wir Erdgas. Der Preiserhöhung zum 01.10.2005 wurde widersprochen.
Jetzt im September 2006 kam ein Brief, dass „im Rahmen des neuen Energiewirtschaftsgesetzes und den dadurch entstandenen neuen Grundlagen der Erdgasbelieferung (Grund- und Ersatzversorgung) eine Änderung des bestehenden Sonderabkommens über die Versorgung mit Erdgas notwendig“ sei (Anlage zwei Vertragsentwürfe).
Was mich stutzig macht: Im Vertragsentwurf ist im § 2 -Preis- die Preistabelle ab 01.10.2005 enthalten, der ich widersprochen habe. Im übrigen heißt es weiter unten: „ Eine Änderung der Erdgaspreise bleibt vorbehalten. ... Ist der Kunde mit der Änderung nicht einverstanden, hat er das Recht den Vertrag innerhalb von vier Wochen ab Veröffentlichung auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Anpassung schriftlich zu kündigen. Macht er von diesem Recht keinen Gebrauch, gilt die Anpassung als genehmigt....“
Aus der Formulierung des Schreibens ist eine Kündigung des bisherigen Abkommens nicht zu entnehmen und laut §§ 36 ff. EnWG muss doch wohl kein neuer Vertrag geschlossen werden. Das Schreiben ist so angelegt, dass man meint, nur mit dem neuen Vertrag behält man weiterhin die bisherigen Preise. Alle Nichtunterschreibenden werden in den schlechteren (neuen) Allgemeintarif gestuft.
Ich werde nun die Frist verstreichen lassen. Das müsste doch heißen, dass der alte Vertrag weiter gilt und der Widerspruch bestehen bleibt. Es gelten die Preise vor Widerspruch. Oder?
Ich bin für jede unterstützende Meinung dankbar!
Gruß
Jokeman14