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EVR Energieversorgung Rudolstadt
nighthawk2311:
Seit meinem letzten Artikel ist etwas Zeit vergangen. Seitdem habe ich unzählige 2. Mahnungen mit Mahngebühren der EVR und Hinweisen auf das gerichtliche Verfahren, erhalten. (Die Mitarbeiter können wohl nur bis zwei zählen). Auf meine unzähligen Widersprüche habe ich teilweise nicht einmal eine Eingangsbestätigung erhalten.
Die Krönung ist jetzt gekommen. Mir wurde per Übergabeeinschreiben eine \"Letzte vorgerichtliche Mahnung!\" von der EVR übersandt.
Als geltend gemachter Anspruch steht darin nur lapidar Schlussrechnung Gas 2007 und vorgerichtliche Mahnkosten. Davon, dass dieser Betrag aus meinem Widerspruch gegen die Gaspreiserhöhungen resultiert, steht nichts.
Man fordert mich auf, den Betrag innerhalb von 7 Tagen zu zahlen, da sonst der Mahnbescheid bei Gericht eingereicht wird und die Kosten dann zu meinen Lasten gehen.
Die EVR versucht es scheinbar mit allen Mitteln.
Glücklicherweise gibt es hier dieses Forum, wo man sich Infos holen kann, die einem weiterhelfen, sodass man sich nicht von den EVU´s verschaukeln lassen muß.
Über den Ausgang werde ich natürlich berichten.
nighthawk2311:
Hallo, habe gestern den Mahnbescheid vom AG Rudolstadt erhalten und diesen so beantwortet wie bei bei http://www.energieverbraucher.de angeraten. Die Hauptforderung, mit Nebenforderung und Verfahrenskosten belaufen sich jetzt zusammen auf 516,88 Euro. Bin ja mal gespannt, ob es zur Gerichtsverhandlung kommt. Noch sehe ich dem ganzen gelassen entgegen. Mich wundert nur, dass man von anderen Betroffenen (Geschädigten) der EVR nichts hört. Bin ich etwa der einzige hier?
nighthawk2311:
Hallo, kann mir jemand sagen, ob es eine Frist gibt, in der der Energieversorger seine Zahlungsklage bei Gericht einreichen muss? Ich habe nach meinen Wiederspruch gegen den Mahnbescheid bis jetzt nichts mehr vom Gericht bzw. von der EVR gehört.
Opa Ete:
So einfach, wie möglich:
Nach Antrag auf gerichtlichem Mahnbescheid wird die Verjährung (in der Regel 3 Jahre) unterbrochen -man spricht auch von Hemmung. Diese Hemmung läuft max. ein halbes Jahr. Wenn sich in diesem halben Jahr keine Vertragspartei rührt, also z.B. das EVU nicht klagt, dann läüft die Verjährung weiter. Beispiel: EVU erwirkt Mahnbescheid im Oktober 2007 für Forderungen aus 2004. Diese Forderungen wären am 31.12.2007 verjährt.
Es wären jetzt noch 2 Monate bis zur Verjährung gewesen, durch Mahnbescheid wird diese Verjährung aber gehemmt. Wird Einspruch gegen den Mahnbescheid erhoben, kann das EVU klagen. Tut es das nicht bis April
2008 und der Beklagte rührt sich auch nicht, dann endet die Hemmung und die Verjährung läuft weiter - noch genau 2 Monate. Also am 1.7.2008 wären
die Forderungen verjährt.
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