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Autor Thema: Widersprüchliche Empfehlungen bezüglich neuer swb-Verträge  (Gelesen 6641 mal)

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Offline Reinhold

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Widersprüchliche Empfehlungen bezüglich neuer swb-Verträge
« am: 07. September 2006, 05:58:45 »
.
Es gibt ein gerade erst veröffentlichtes Urteil des Landgerichts Berlin vom 19.6.2006

In dem Verfahren gegen den Gasversorger in Berlin sind 3 Kunden bei der Einrede der Billigkeit abgewiesen worden.

Das Urteil:

http://www.energieverbraucher.de/files.php?dl_mg_id=719&file=dl_mg_1156922719.pdf enthält dabei auf Seite 9 den folgenden Wortlaut:

"Sie (Die Kläger) haben den Tarif gewechselt. Die Ihnen erklärte Preiserhöhung betrifft sie nicht mehr. Die zuvor ebenfalls durchgeführte Preiserhöhung in ihrem jetzigen neuen Tarif können Sie nicht angreifen. Sie müssen den Tarif nehmen, wie er nach der Preiserhöhung lautet, weil sie diesen Tarif vertraglich vereinbart haben."

Sie sehen, wenn man den Vertrag so zurückschickt, wie er übersandt worden ist, geht man Risiken ein.

Deswegen empfehle ich ihnen folgende Formulierung:

Wir haben uns hierzu anwaltlichen Rat eingeholt. Dieser empfiehlt den betroffenen Genossen, den Vertrag keineswegs zu unterschreiben. Anlässlich eines neueren Urteils aus Berlin könnte ein Gericht zu der Auffassung gelangen, mit der Unterzeichnung des swb - Vertrages werde ein Preis vereinbart und dieser Umstand schließe die Einrede der Billigkeit aus. Er weist ferner darauf hin, dass unabhängig von der Frage der Vertragsunterzeichnung die swb sowohl zur Lieferung verpflichtet bleibt als auch gehindert ist, die nicht unterzeichnenden Kunden in einen ungünstigeren Tarif einzustufen. Gerade letzterer Umstand würde ja aufzeigen, dass die swb ihre Monopolstellung aus sachfremden Gründen missbrauche.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt  XXXXX

Offline Reinhold

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Widersprüchliche Empfehlungen bezüglich neuer swb-Verträge
« Antwort #1 am: 07. September 2006, 07:29:46 »
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Verbraucherzentrale Bremen:

Fragen und Antworten zu den neuen Gasverträgen der swb

http://www.verbraucherzentrale-bremen.de/themen/energie/faq-gas-swb.html

Offline tacheles

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Widersprüchliche Empfehlungen bezüglich neuer swb-Verträge
« Antwort #2 am: 09. September 2006, 20:37:47 »
Meine Meinung !!

Was nun zu tun ist weiß anscheinend niemand so recht!

http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=2850&postdays=0&postorder=asc&start=45

Bitte mal meine Beiträge lesen.
Ich bin auf weitere Beiträge gespannt!

Offline dg9bju

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Widersprüchliche Empfehlungen bezüglich neuer swb-Verträge
« Antwort #3 am: 14. September 2006, 12:41:57 »
moin
so nun hab ich gerade eben das zweite schreiben der swb erhalten,
doch den vertrag zu unterzeichnen.wie soll man sich verhalten.
denn anscheinend hat niemand eine antwort darauf.
unterschreiben und den vertrag damit akzeptieren oder
nicht unterschreiben und somit automatisch in einen neuen gas-tarif eingestuft zu werden.

mfg andre

Offline uwes

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Widersprüchliche Empfehlungen bezüglich neuer swb-Verträge
« Antwort #4 am: 14. September 2006, 15:44:57 »
Zitat von: \"dg9bju\"
so nun hab ich gerade eben das zweite schreiben der swb erhalten, doch den vertrag zu unterzeichnen.wie soll man sich verhalten.
denn anscheinend hat niemand eine antwort darauf.
unterschreiben und den vertrag damit akzeptieren oder
nicht unterschreiben und somit automatisch in einen neuen gas-tarif eingestuft zu werden.


1. Alternative: Nicht unterschreiben. Besser noch: Der Kündigung widersprechen. Man stützt dieselbe nämlich auf § 314 BGB ohne die Begründung hierzu nachzuliefern.

2. Alternative: Vertrag abändern, die Preisvereinbarung sowie die Preisänderungsklausel durchstreichen und zurückschicken mit den Worten:

"Anbei der von mir unterzeichnete Vertrag mit kleinen Änderungen. Sollte ich innerhalb der nächsten 14 Tage von Ihnen nichts gegenteiliges hören, gehe ich davon aus, dass dieser Vertrag nunmehr rechtsgültig ist."

3. Alternative siehe hier:
http://www.energieverbraucher.de/files.php?dl_mg_id=728&file=dl_mg_1158070896.pdf
Mit freundlichen Grüßen

Uwes
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Offline uwes

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Widersprüchliche Empfehlungen bezüglich neuer swb-Verträge
« Antwort #5 am: 14. September 2006, 15:55:05 »
Zitat von: \"dg9bju\"
und somit automatisch in einen neuen gas-tarif eingestuft zu werden.


Ich bin der Meinung, dass die swb keinen sachlich gerechtfertigten Grund für diese schlechtere Behandlung anführen kann. Sie behindert daher Marktteilnehmer, wozu auch Verbraucher gehören, in unzumutbarer Art und Weise und verstößt daher gegen §§ 19, 20 GWB und es liegt damit wohl auch ein Missbrauch einer Marktstellung im Sinne von § 30 Abs. 1 Nr. 6 EnWG vor.

Es ist mir schlechterdings unverständlich, warum die ansonsten sehr umtriebige Verbraucherzentrale in Bremen sich dieses Problems nicht annimmt, sondern wegen der -eindeutig unwirksamen - Preisänderungsklausel wiederum abmahnen will. Damit hilft sie keinem, der unsicher ist, wie er sich weiter verhalten soll, ohne durch die Vertragsunterzeichnung Nachteile zu erleiden.

Meine Aufforderung an die Verbraucherzentrale in Bremen ist:

Gehen Sie gegen die Androhung des Versorgers vor, diejenigen, die den Vertrag nicht unterzeichnen in einen ungünstigeren Tarif einstufen zu wollen.
Mit freundlichen Grüßen

Uwes
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