und somit automatisch in einen neuen gas-tarif eingestuft zu werden.
Ich bin der Meinung, dass die swb keinen sachlich gerechtfertigten Grund für diese schlechtere Behandlung anführen kann. Sie behindert daher Marktteilnehmer, wozu auch Verbraucher gehören, in unzumutbarer Art und Weise und verstößt daher gegen §§ 19, 20 GWB und es liegt damit wohl auch ein Missbrauch einer Marktstellung im Sinne von § 30 Abs. 1 Nr. 6 EnWG vor.
Es ist mir schlechterdings unverständlich, warum die ansonsten sehr umtriebige Verbraucherzentrale in Bremen sich dieses Problems nicht annimmt, sondern wegen der
-eindeutig unwirksamen - Preisänderungsklausel wiederum abmahnen will. Damit hilft sie keinem, der unsicher ist, wie er sich weiter verhalten soll, ohne durch die Vertragsunterzeichnung Nachteile zu erleiden.
Meine Aufforderung an die Verbraucherzentrale in Bremen ist:
Gehen Sie gegen die Androhung des Versorgers vor, diejenigen, die den Vertrag nicht unterzeichnen in einen ungünstigeren Tarif einstufen zu wollen.