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Autor Thema: Darf man Überweisungspauschale verlangen?  (Gelesen 5700 mal)

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Offline tt-web

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Darf man Überweisungspauschale verlangen?
« am: 03. September 2006, 16:04:42 »
Hallo,
wir sind gerade im Widerspruch gegen die Gaspreise.
In diesem Rahmen haben wir den Bankeinzug gekündigt und überweisen nun pünktlich per Dauerauftrag.
Der Versorger berechnet uns jetzt jeden Monat eine Überweisungspauschale. Das ist auch in den AGB´s vermerkt.
Meine Frage: ist es rechtlich überhaupt möglich so eine Gebühr zu verlangen?
Meiner Meinung nach, dürfen Leute, die selbst überweisen nicht benachteiligt werden gegenüber denen, die einen Bankeinzug haben.
Ich hoffe uns kann jemand helfen.

LG Miriam

Offline Graf Koks

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Darf man Überweisungspauschale verlangen?
« Antwort #1 am: 03. September 2006, 17:10:56 »
@tt-web:

Ich halte eine solche Klausel für höchst bedenklich, da der GVU damit eigene Verwaltungskosten auf den Kunden abwälzt. Generell ist ein Tarif, der an eine Einzugsermächtigung gekoppelt ist, aber wohl zulässig. Ich kenne indes Ihren Vertrag nicht.

Der entscheidende Punkt dürfte der folgende sein: Wenn der GVU sich auf eine von Ihnen vorgeschlagene Abschlagshöhe nicht einlässt, sind Sie gezwungen, die Einzugsermächtigung zurückzuziehen. Ihnen dann eine Gebühr zu berechnen, dürfte in jedem Falle unzulässig sein.


M.f.G.

der Graf

Offline tt-web

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Darf man Überweisungspauschale verlangen?
« Antwort #2 am: 03. September 2006, 21:56:56 »
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Wir schreiben jetzt mal, das eine solche Klausel nicht zulässig ist und schauen mal was passiert.

MfG Miriam

Offline Monaco

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Darf man Überweisungspauschale verlangen?
« Antwort #3 am: 04. September 2006, 12:49:33 »
@tt-web
@Graf Koks


Ich möchte den Faden einmal weiterspinnen. Unter dem Motto: Was dem einen recht, ist dem anderen billig. Folgender Umkehrschluss wäre denkbar.

Wenn der Versorger berechtigt ist (sein soll), zusätzliche Gerbühren für die Bearbeitung von Überweisungen zu fordern, könnte man doch auch davon ausgehen, dass es sich anders herum ähnlich verhält.

Unser Versorger hatte uns nämlich den Tarif mit samt Einzugsermächtigung gekündigt und möchte die Beträge nunmehr per Überweisung erhalten. Natürlich für uns nun auch mit einem Zusatzaufwand verbunden - selbst wenn sich der in Grenzen hält.

Was würde der Versorger wohl sagen, wenn man ihm am Jahresende eine Überweisungspauschale (bei manchen Banken/Kontomodellen sind Überweisungen kostenpflichtig!) - sagen wir einmal 6,- € (für 12 ÜW) vom Rechnungsbetrag abzieht.

Wahrscheinlich würde dieser ebenso ungläubig d\'reinschaun wie Sie!

Eine Überlegung ist dies jedoch wert, oder?


Mit freundlichen Grüßen

Monaco.

 

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