@tt-web
@Graf Koks
Ich möchte den Faden einmal weiterspinnen. Unter dem Motto: Was dem einen recht, ist dem anderen billig. Folgender Umkehrschluss wäre denkbar.
Wenn der Versorger berechtigt ist (sein soll), zusätzliche Gerbühren für die Bearbeitung von Überweisungen zu fordern, könnte man doch auch davon ausgehen, dass es sich anders herum ähnlich verhält.
Unser Versorger hatte uns nämlich den Tarif mit samt Einzugsermächtigung gekündigt und möchte die Beträge nunmehr per Überweisung erhalten. Natürlich für uns nun auch mit einem Zusatzaufwand verbunden - selbst wenn sich der in Grenzen hält.
Was würde der Versorger wohl sagen, wenn man ihm am Jahresende eine Überweisungspauschale (bei manchen Banken/Kontomodellen sind Überweisungen kostenpflichtig!) - sagen wir einmal 6,- € (für 12 ÜW) vom Rechnungsbetrag abzieht.
Wahrscheinlich würde dieser ebenso ungläubig d\'reinschaun wie Sie!
Eine Überlegung ist dies jedoch wert, oder?
Mit freundlichen Grüßen
Monaco.