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Autor Thema: Wann kann ein Anbieter den Vertrag kündigen?  (Gelesen 3898 mal)

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Offline Laza

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Wann kann ein Anbieter den Vertrag kündigen?
« am: 03. September 2006, 13:48:39 »
Hallo alle zusammne!

Hätte folgende Frage:

Wann darf der Anbieter einen Vertrag kündigen? Ich meine, wann kann er eine ordentliche Kündigung aussprechen?
Wenn der Vertrag sich z. B. jährlich automatisch verlängert, und der Anbieter dann ordentlich zum Ende der Vertragslaufzeit kündigt, muss der Verbraucher dann auch die Kosten der Demontage der Anlage tragen? Oder muss dann der Anbieter diese tragen? Und dann noch weiter gedacht - Wer trägt die Kosten für die inbetriebnahme der neuen Anlage wenn der alte Vertrag in gutem Glauben erst vor kurzem für teueres Geld geschlossen wurde?
Kann es sein, dass der Verbraucher vor ca. 2 Jahren einmal zahlt für die Inbetriebnahme, dann wegen der ordentlichen Kündigung des Lieferanten nochmals zahlt für die Demontage und für eine neue Anlage bei einem neuen Lieferanten nochmals? So würde ein Verbraucher ja in kürzester Zeit locker um einige tausender gebracht für eine von ihm nicht verursachte Problematik. Oder ist der erste Lieferant schadensersatzpflichtig?

Gruß

Laza

Offline Watzl

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Wann kann ein Anbieter den Vertrag kündigen?
« Antwort #1 am: 09. September 2006, 21:50:09 »
Hierzu ist das Groß- und Kleingerdruckte im Vertrag zu lesen. Dort steht, was  passiert, wenn gekündigt wird. Alles andere ist Spekulation.

Wer also unbedingt einem Vertrag machen will, der sollte eben ganz klar formulieren, was im Fall x und was im Fall y passieren soll, wer wann welche Kosten zu tragen hat etc.

Wäre es möglich, solche Verträge abzuschließen, dann hätten wir dieses Forum mit Sicherheit nicht.

H. Watzl

 

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