Energiepreis-Protest > Stadtwerke Herford

wie soll ich vorgehen

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DieAdmin:

--- Zitat von: \"lolle1\" ---habe also auf meiner abrechnung 05
jahresverbrauch kwh  43.676,000
den multipliziere ich mit dem netto preis kwh von september
* 0,03520
macht 1537,3952
teile durch 100
macht 15,373952
plus netto grundpreis vor 1.10.04,
den finde ich nicht, habe auf meiner abrechnung lediglich stehen:
grundpreis 01.01.04-31.12.04  14,000kw * 3,60000eur/365 50,40
und darunter nochmal
grundpreis 01.01.04-31.12.04                  74,40000eur/365 74,40

wenn ich jetzt mal über den daumen 174,80 zusammenrechne
sind 190,173952
mal 1,16 macht 220,60178432 durch 11
macht 20,054....    wo rechne ich falsch ???
--- Ende Zitat ---


Warum durch 100? Wenn ich das richtig sehe, ist das schon der Centpreis umgewandelt in Euro. Ist der Preis pro Kw/h 3,52 Cent also  0,0352 Euro.

Und ist das schon mit oder ohne MwSt?

Und nochmal "edit": Auch den Umrechnungsfaktor beachten, der die Zählerdifferenz in KW umrechnet

lolle1:
gut, das wären dann 180,56 plus 16%    gleich 209,45.

Und nochmal "edit": Auch den Umrechnungsfaktor beachten, der die Zählerdifferenz in KW umrechnet

was meinst du damit ?
was  ist mit dem grundpreis ? muß ich beide zusammenrechen ?

DieAdmin:

--- Zitat von: \"lolle1\" ---gut, das wären dann 180,56 plus 16%    gleich 209,45.

--- Ende Zitat ---

Beachte der Gesamtpreis ist 1537,40 Euro netto. Diesen dann durch die Anzahl der Abschlagszahlungen (steht auf der Rechnung) teilen


--- Zitat von: \"lolle1\" ---was meinst du damit ?
was  ist mit dem grundpreis ? muß ich beide zusammenrechen ?
--- Ende Zitat ---

Wie sich genau der Grundpreis zusammensetzt, das kann man sich evtl nochmal vom Energieversorger erklären lassen (evtl. auch auf Website) oder auf http://www.verivox.de/gas/gasanbieter.asp da nach dem Anbieter und dem Tarif suchen, da bin ich bei meinem fündig geworden. Aber beachte Verivox gibt das Brutto an (MwSt ist schon enthalten)

HHeinz:
Hallo Lolle1,
ich möchte Dich nicht entmutigen und schließlich ist das ja ein Forum für niedrigere Energiepreise aber Geldnot und Zahlungsverzug sind nicht unbedingt die besten Vorausetzungen für eine Auseinandersetzung mit dem Energieversorger.
Es muß auch nicht so sein, daß evtl. anfallende Kosten durch die Auseinandersetzung mit dem Energieversorger alleine aus dem Einbehalt der Preisdifferenzen (vor)finanziert werden können.

Norman:
Guten Tag,

ich hab dann auch mal ne Frage, hoffe dass ich hier einigermaßen richtig bin. Wenn nicht kanns gerne verschoben werden.

Muss ich bei einem Einspruch der Unbilligkeit der Strompreise für jede Erhöhung der letzten 3 Jahre so einen Musterbrief fertig machen? Oder schreibe ich einen Musterbrief für die letzten 3 Jahre?
Im Musterbrief selbst bezieht man sich ja auf die letzte Erhöhung??

Es grüßt Norman

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