Energiepreis-Protest > Stadtwerke Herford

wie soll ich vorgehen

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DieAdmin:

--- Zitat von: \"Norman\" ---Guten Tag,

ich hab dann auch mal ne Frage, hoffe dass ich hier einigermaßen richtig bin. Wenn nicht kanns gerne verschoben werden.

Muss ich bei einem Einspruch der Unbilligkeit der Strompreise für jede Erhöhung der letzten 3 Jahre so einen Musterbrief fertig machen? Oder schreibe ich einen Musterbrief für die letzten 3 Jahre?
Im Musterbrief selbst bezieht man sich ja auf die letzte Erhöhung??

Es grüßt Norman
--- Ende Zitat ---


Hallo Norman,

ich zitiere dazu aus dem Textbaustein Nr. 74 von Herrn Fricke :)


--- Zitat ---"Man sollte es nicht an der Erhöhung festmachen, sondern diese lediglich zum Anlass nehmen, den jeweils erhöhten Preis,
bestehend aus Grund- und Arbeitspreis insgesamt als unbillig zu rügen.

Also nicht der Erhöhung widersprechen, sondern den jeweils erhöhten Preis, bestehend aus Arbeits- und Grundpreis insgesamt
 als unbillig rügen und sich gem. § 315 BGB auf dessen Unverbindlichkeit berufen.

Dann wird deutlich, dass das auch, soweit es sich nicht um individuell vereinbarte Preise handelt, losgelöst von einer Preiserhöhung
 möglich ist (BGH Urt. v. 30.04.2003, VIII ZR 278/02 und v. 05.02.2003, VIII ZR 111/02; OLG Karlsruhe, Urt. v. 28.06.2006, 7 U 194/04).

--- Ende Zitat ---

joebi:
Hallo Zeus.
Wo finde ich die Textbausteine von Herrn Fricke ?
Freundliche Grüsse
joebi

DieAdmin:

--- Zitat von: \"joebi\" ---Hallo Zeus.
Wo finde ich die Textbausteine von Herrn Fricke ?
Freundliche Grüsse
joebi
--- Ende Zitat ---

Hier beispielsweise: Rechnungsbetrag der Jahresrechnung 05/06 gekürzt

Bitte nicht \"Zeus\" nennen, da denke ich immer, mein Hund wird angesprochen ;)

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