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Autor Thema: Erhöhung des Eigenkapitals der Stadtwerke/NNE  (Gelesen 2772 mal)

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Offline Randy

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Erhöhung des Eigenkapitals der Stadtwerke/NNE
« am: 25. August 2006, 22:47:13 »
Aus einer Beschlußvorlage des Rates der Stadt *** in NRW

Zitat

Aufstockung des Eigenkapitals der Stadtwerke *** GmbH;
hier: Eilbeschluss gemäß § 60 Gemeindeordnung NW

1. Schilderung des Sachverhalts

Der Aufsichtsrat der Stadtwerke *** GmbH empfiehlt der Gesellschafterversammlung, das Stammkapital der Stadtwerke *** GmbH durch eine Umwandlung der Rücklagen in Stammkapital und eine Stammkapitalerhöhung auf 20 Mio. € festzusetzen. Das Eigenkapital betrug zum 31.12.2004 rd. 13,9 Mio. €.

Mit dem 1. Nachtrag 2006 und der Verwendung des Ergebnisses aus 2004 steigt die Eigenkapitalausstattung auf rd. 15,5 Mio. €.

Aufgrund der Empfehlung des Aufsichtsrates ist seitens der Verwaltung geprüft worden, welche Höhe und in welcher Form die Erhöhung der Eigenkapitalausstattung vorgenommen werden kann. Insbesondere wegen der Vorgaben aus den Netzentgeltverordnungen ist die Aufstockung zu befürworten und die Eigenkapitalausstattung zu stärken.

Die sehr angespannte finanzielle Situation der Stadt *** lässt zur Zeit lediglich eine Eigenkapitalaufstockung von bisher 15,5 Mio. € auf 18,0 Mio. € mit den letzten eigenen vorhandenen Reserven zu.

Mögliche andere Alternativen, wie Fremdfinanzierung durch die *** Versorgungsbetriebe GmbH oder Übernahme von Darlehen der Stadtwerke durch die Stadt wurden geprüft, sind entweder nicht umsetzbar bzw. nicht wirtschaftlich. Die Eigenkapitalaufstockung sollte bis zum 31.12.2007 abgeschlossen sein.

......

2. Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt *** beschließt die Aufstockung der Eigenkapitalausstattung der Stadtwerke *** GmbH auf 18,0 Mio. € bis zum 31.12.2007.


Die Stadtwerke *** sind nach meiner Kenntnis zu 100% im Besitz der Stadt ***. Sie beliefern das Stadtgebiet mit Strom, Gas und Wasser und betreiben ein Parkhaus und einen Hafen.

Inwiefern kann wegen der Vorgaben aus den Netzentgeltverordnungen die Aufstockung des Eigenkapitals der Stadtwerke notwendig/vorteilhaft sein (siehe Eilbeschluß)?

Kann diese Aufstockung zu höheren zu genehmigenden NNE führen, da die Verzinsung eines höheren Eigenkapitals zu berücksichtigen ist?

Ist dies ein in diesen Tagen und Wochen übliches und nicht zu beanstandendes Vorgehen?

Vielen Dank im voraus für die Aufklärung eines Ahnungslosen.

Offline RR-E-ft

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