Leider war ich zuvor, nachdem ich bei scharr einen Vertrag mit Miettank und Laufzeit aufgeschwatzt bekommen habe, noch nicht auf den Seiten von energieverbraucher.de
Ich bin durch diverse Informationen im Internet und im Forum etwas verwirrt, wobei ich es vermutlich mittlerweile anders machen würde.
Verwirrt insofern, da eigentlich die angebotenen Konditionen bei scharr i.O. sind. Oder liege ich falsch bei meiner Aussage?
Ich bezahle monatlich eine Pauschale für Flüssiggas in der die Miete von 14,60 Euro incl. Mwst. für den Flüssiggastank enthalten ist. Wenn im Vergleich ein Flüssiggastank für 2500 Euro erhältlich ist, kann ich im Mietmodell ca. 14 Jahre Miete bezahlen und habe dabei keine inneren und äußeren Prüfungen zu leisten. Dieses Argument würde auch für die Vertragsunterzeichnung herangezogen.
Der Nachteil den ich durch einen Vertrag habe ist doch, dass ich bei keinem freien Flüssiggasanbieter meinen Tank befüllen lassen kann, da ich vertraglich an scharr gebunden bin. Aber jetzt kommt der wesentliche Punkt, der Flüssiggaspreis, welcher mir scharr für die letzte Abrechnungsperiode berechnet hat, liegt bei 1,29 Euro pro cbm (0,33 Euro pro Liter). Diese Konditionen sind meiner Meinung nach eigentlich fair.
Im Zuge der steigenden Rohölpreise steigt natürlich auch der Flüssiggaspreis, dieser beeinfusst laut scharr auch die Rahmenbedingungen des Vertrags, indem scharr 1,54 Euro netto pro cbm (0,39 Euro netto pro Liter) für die kommende Abrechnungsperiode fordert. Das bedeutet eine Erhöhung von 25 Ct. netto pro cbm (0,06 Ct. netto pro Liter). Ist diese Erhöhung von ca. 20 Prozent gerechtfertigt, bei freien Flüssiggasanbieter Region Süd II liegt der Preis bei etwa 35,5 Ct. netto pro Liter (
http://www.energieverbraucher.de/index.php?itid=1101&search_artikel_id=1101).
Steht es mir zu diese Preiserhöhung anzufechten und mich auf § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB zu berufen?
Kann ich mittels des Musterbriefs die Fa.Scharr kontaktieren und eine faire Anpassung einfodern bzw. erzwingen (
http://www.energieverbraucher.de/itid__1702/) ?
Für den Austausch gleicher Erfahrungen/Erfolge vorab herzlichen dank!