Energiebezug > Strom (Allgemein)
VDN: Eigener Stromzähler möglich
Netznutzer:
Messen bedeutet Betreiben der Messstelle. Mehr nicht. Ablesung, wie Sie richtig bemerken obliegt weiterhin dem Netzbetreiber.
Stromlieferung interessiert das Netz grundsätzlich erst mal nicht, somit ist die Stromlieferung unerheblich. Netznutzer ist nie der Stromlieferant (ausser an seinem Stammsitz natürlich), sondern immer der Kunde. Die Frage ist nur, wer die Netznutzung zahlt, Stromlieferant oder Kd.
Exclusivstromlieferungen gibt es doch bereits heute (Bahnanlagen) aber für HH-Kunden doch wohl uninteressant. Was das mit der Messstelle zu tun haben soll, kann ich nicht nachvollziehen.
Zitat: Bandlieferung unten und für den Rest über einem konstanten Band einen weiteren, zeitgleichen Lieferanten. .... und für die Spitzen den Grundversorger und den Preis über 315 gleich in Frage stellen. Denken Sie mal ernsthaft darüber nach, was mehrer Lieferanten zu solchen Konstellationen bewegen sollte.
Aber auch das hat mit dem Netz und dem Messstellenbetrieb nicht so viel zu tun.
MfG
NN
RR-E-ft:
@Netznutzer
Da haben wir uns wohl falsch verstanden.
Netznutzer kann auch der Stromlieferant sein, je nachdem, wer den Netznutzungsvertrag abschließt. Diese Alternative wird in § 20 Abs. 1a EnWG ausdrücklich genannt.
Beim Mehrlieferantenmodell dachte ich nicht an Haushaltskunden, bei denen das keinen Sinn macht.
Die Grundversorgung stellt wohl zudem (zurecht) weiter auf einen einheitlichen Stromlieferungsvertrag über den Gesamtbedarf des Kunden ab. Sonst würde eine solche Grundversorgung wohl auch unkalkulierbar.
Einzelheiten werden sich aus der neuen Grundversorgungs VO ergeben.
Für den Bereich mittelständischer Unternehmen/ Stadtwerke könnten Bandlieferungen interessant sein.
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