Energiebezug > Strom (Allgemein)
VDN: Eigener Stromzähler möglich
RR-E-ft:
http://www.elektropraktiker.de/index.php?id=31419&type=0&ftu=2deb0fd594
Man könnte fragen, was man bei den Netzentgelten/ am Strompreis spart, wenn man einen eigenen Zähler einbauen lässt.
Ein eigener Zähler kann gewiss Vorteile bringen. :wink:
Netznutzer:
Das können Sie aus den (neuen) NN-Preisblättern ablesen, wenn Zählerpreis und Ablesung/Abrechnung getrennt ausgewiesen werden, und wenn es Alternativangebote von (alternativen) Messstellenbetreibern geben wird.
MfG
NN
RR-E-ft:
@Netznutzer
Nicht so richtig klar erscheint mir, wer Messstellenbetreiber sein kann.
Das könnte wohl auch der Kunde selbst sein, der den Zähler nur von einem Dritten im Sinne von § 21 b II 1 EnWG einbauen lässt.
Es ist nicht unbedingt etwas ersichtlich, was dagegen spräche, dass der eingebaute Zähler im Eigentum des Kunden steht und dieser die einzelne Messstelle selbst betreibt.
Nur würde plötzlich der Käufer messen und Zählerausbau war einmal.
Dann kommt wohl wieder der Bagger.
Netznutzer:
Die Antworten auf Ihre Fragen gibt der Metering Code. Der Eigentümer (Netzanschlussnehmer-nicht Nutzer) kann einen qualifizierten Messstellenbetreiber beauftragen. Das kann nur der Kunde selbst sein, der den Anforderungen des Netzbetreibers entspricht. Das Recht zum Zählerausbau zur Trennung auf Verlangen von Lieferanten wird weiterhin der Netzbetreiber haben. Darum wird man auch nicht kommen, wenn man den Messstellenbetreiber wechselt. Es sit weiter wichtig, was Sie unter messen verstehen. Messen bedeutet nur noch Zähler betreiben, nicht ablesen, d.h., der Netzbetreiber liess künftig auch fremde Zähler ab. Sollte ein Messstellenbetreiber diese Vereinbarungen nicht akzeptieren, wird er wohl kein Messstellenbetreiber werden.
MfG
NN
RR-E-ft:
@Netznutzer
Messen wird schon der Zähler selbst. Es gab nur bei den EEG- Anlagen den Streit, wer zu messen hat und dazu bemerkte die Rechtsprechung, dass der Verkäufer zu messen hat, im entschiedenen Fall also der Einspeiser.
Ist der Anschlussnutzer mit dem Netznutzer und dem Kunden identisch, was nicht ausgeschlossen ist, würde mithin demgegenüber der Käufer messen.
Grundsätzlich kann also der Anschlussnutzer durch einen Dritten einen im Eigentum des Anschlussnutzers stehenden Zähler einbauen lassen und diese Messstelle sodann betreiben, wobei der Netzbetreiber abliest bzw. die Selbstablesung durch den Kunden verlangt, wenn ich es richtig verstanden habe.
Netznutzer muss nicht zwingend der Stromlieferant sein. Auch der Kunde selbst käme grundsätzlich als Netznutzer in Betracht, § 20 Abs. (1a) EnWG.
Ob sich in Zukunft auch Exclusivstromlieferungen, also ohne Netznutzung durch den Stromlieferanten, im Markt fest etablieren, bleibt abzuwarten.
Entsprechende Angebote gibt es ja schon.
Spannend wäre dabei auch, ob sich ein Netznutzer- Kunde nicht von verschiedenen Lieferanten beliefern lassen kann:
Bandlieferung unten und für den Rest über einem konstanten Band einen weiteren, zeitgleichen Lieferanten. Alles über einen Zähler.
Auch solche Angebote gab es wohl schon.
Fraglich, ob sich das am Ende rechnet.
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