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Autor Thema: Nachtstromvertrag  (Gelesen 7239 mal)

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Offline dani

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Nachtstromvertrag
« am: 17. August 2006, 15:54:13 »
Wir haben seit Einzug in unser Büro einen Sondertarif über Nachtstom.
Der Vertrag wurde einfach vom Vormieter übernommen (Vormieter nicht bekannt). Die Preise wurden 02 / 2006 mit Widerspruch und §315 gekürzt auf Stand 2004 und nur Zahl. im Dauerauftrag gezahlt.
Es liegt uns nur eine Bestätigung des Versorgungsvertrages vom 17.06.2004 vor, über Lieferung Gas, Strom und Nachtstrom.
Erhielt heute per Post einen neuen Vertrag, nennt sich "Wärmespeichervertrag". Schreiben der Stadtwerke Detmold:
"Aufgrund des neuen Energiewirtschaftsgesetzes sind wir aufgefordert, mit Ihnen einen neuen Stromliefervertrag über den Bezug von Wärmespeicherstrom abzuschliessen. Den damit verbundenen Aufwand können wir leider nicht vermeiden. Der beiliegnde Vertrag entspricht den neuen Gesetz. Ihre bisherigen Liefer- und Vertragsbedingungen haben wir an die rechtlichen Vorgaben angepasst. Die Tarifzeiten und die zur Zeit gültigen Preise bleiben für Sie unverändert.
Bitte senden Sie uns eine Ausfertigung bis zum 12.09.06 unterschreiben zurück".

Preisblatt hängt als Anlage mit bei, natürlich mit erhöhten Preisen, Vertragsbestandteil Lastschrifteinzug.

Wie sollen wir uns jetzt verhalten, kann der alte Vertrag durch den neuen ersetzt werden. Es liegt keine Kündigung zum Altvertrag vor, weder von uns noch von den Stadtwerken.

Kann es sein das die Stadtwerke es sozusagen versucht, mit Neuverträgen die alten auszuhebeln, andere Vertragsbedingungen ......)

Offline RR-E-ft

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Nachtstromvertrag
« Antwort #1 am: 17. August 2006, 16:10:51 »
Um einen bestehenden Vertrag abzuändern, bedarf es regelmäßig zwei übereinstimmender Willenserklärungen.

Ein Vertragspartner kann die Änderung regelmäßig nicht einseitig  diktieren.

Deshalb heißt es auch Vertrag und nicht etwa Diktat.

Der alte Vertrag wird wohl weiter gelten.

Man sollte dies jedoch ggf. durch einen Rechtsanwalt prüfen lassen, ggf. auch die Verbraucherzentrale einschalten.

Offline NTHT

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Nachtstromvertrag
« Antwort #2 am: 07. September 2006, 19:18:28 »
Hallo,

habe ebenfalls eine o.g. Vertragsänderung bekommen. Hat schon jemand etwas dazu herausbekommen? Ist es sinnvoll diesen zu unterschreiben, was sagt der Verbraucherschutz dazu?
Gibt es diese Vertragsänderungen auch bei anderen EVUs?

Grüße
HTNT

Offline dani

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Nachtstromvertrag
« Antwort #3 am: 08. September 2006, 12:57:42 »
Also von mir erfolgt keine Unterschrift.
Da einseitige Vertragsänderung - habe Termin bei Verbraucherzentrale.
Schon die Begründung neues Energiegesetz stimmt nicht.
Hoffe aber auch auf mehr Antworten in diesem Form.

Offline NTHT

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Nachtstromvertrag
« Antwort #4 am: 08. September 2006, 13:25:45 »
Hallo,
wäre klasse wenn Du posten könntest, was der Termin bei der Verbraucherzentrale gebracht hat.

Grüße
NTHT

 

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