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Anschlusswert Fernwärme

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beppo:
Hallo,

wir haben ein Reihenendhaus mit 123 m2 Wfl. (Baujahr 2000) erworben.

Geheizt wird mit Fernwärme, 150 Liter Warmwasseraufbereitung erfolgt ebenfalls über Fernwärme. Jedoch erscheint mir der Anschlusswert von 13 kw sehr hoch zu sein. Ein Bekannter meinte mal so grob würden 8-10 kw ausreichen.

Hat vielleicht jemand Erfahrungen, wie hoch man den Anschlusswert in meinem Fall festlegen sollte? Oder weiß jemand, nach welchen Kriterien die Wärmebedarfsrechnungen gerechnet werden?

Danke vorab.

Gruß
Beppo

Sukram:
Wärmeschutzverordnung (WSVO) legt den Jahreswärmebedarf fest- darauds kann man GROB die Heizlast bestimmen, indem man diesen durch min. 1.800 Vollbenutzungsstunden teilt.

GENAU kann man diese nur durch eine explizite Heizlastberechnung ermitteln (die aber soieso immer weit über der Realität schwebt...)

Hab\'die Werte jetzt nicht im Kopf- mehr als 70W/qm (eher 50)sollten 2000 aber keinesfalls mehr zulässig gewesen sein:

70*123=9KW Heizlast als Obergrenze...

Oft wird mit der WW-Bereitung bzw. -Komfort argumentiert:

ein 160l-Speicher (55°), komplett leergebadet (100l Normwanne a 38°) & anschließende Duschschlacht, würde eine anschließende Badepause von  1h bedeuten, bis er wieder voll geladen wäre; ebenso (bei Warmwasservorrangschaltung) eine gleichlange Heizpause, bei der die Raumtemperatur jedoch nicht absinkt.

PS-

Natürlich bietet das Energienetz auch dafür Hilfestellung:

http://www.energieverbraucher.de/de/Zuhause/Heizen/Heizungs__dimensionierung/site__1237/

= 55W/qm...

beppo:
schon mal vielen Dank für die Antwort.

Ich habe nun bei unseren Stadtwerken einen Reduzierungsantrag auf 9 kw gestellt. Dieser wurde mir zurück geschickt mit dem Vermerk, ich möchte eine Wärmebedarfsrechnung beilegen.

Können die Stadtwerke mich zwingen, diese anfertigen zu lassen? Zum einen will ich ja keinen Extrem-Wert haben, sondern nur das, was allgemein bei dieser Wohnfläche empfohlen wird. Und schließlich ist es mein Haus, in dem ich bestimmen kann welche Leistung ich abnehme und auch bezahle. Bei meinem Auto kann ich schließlich auch frei entscheiden, wieviel PS ich haben möchte und ob ich meinen Tank voll oder nur halb voll  tanke.

Gruß
Beppo

Sukram:
die alle Neubauten zu erfüllen hatten- insoweit wäre nur noh die Wohnfläche nachzuweisen.
Beide Angaben müssten beim damaligen Bauantrag/Genehmigung (>Gemeinde/Landratsamt) \'rumliegen.

Trotzdem ist für die Heizlast genaugenommen eine HEIZLASTberechnung maßgebend- aber über die erf. Unterlagen müssten die allg. gültigen Anschlussbestimmungen des Versorgers maßgebend sein.

sulimma:
Hallo!

Die Heizlastberechnung im Bestand ist relativ einfach. Es gibt ein sehr genaues Verfahren nach Jagnow/Wolf. Dafür benötigt man monatliche Verbrauchswerte aus mindestens einem Jahr.
Und es gibt ein Überschlagsverfahren nach der alten Norm VDE 2067.

Beides wirst Du bald online kostenlos unter heizlast.net berechnen können.

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