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Gaspreis gekürzt - Wie am Besten das Guthaben verrechnen?

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Bernd:
Hallo liebe Forumsteilnehmer,

mit Entsetzen habe ich heute festgestellt, das wohl bald die Endablesung für die nächste Jahres-Gasabrechnung ansteht.  :?
Da ich bereits letztes Jahr den Gaspreis und die monatlichen Abschläge entsprechend gekürzt habe, hatte ich zunächst nicht mit einem Guthaben gerechnet.

Nun stellt sich aber durch meine (etwas späte)  :oops: Hochrechnung heraus, dass ich deutlich weniger Gas als im vergangenen Jahr verbraucht habe.

Rechnerisch ergibt sich insgesamt ein Guthaben von 425,- €. Die Abschläge für die Monate 09/06 und 10/06 in Höhe von jeweils 118,- € sind noch nicht eingezogen worden.

Da ich im Forum mehrmals lesen konnte, dass evtl. Guthaben der Jahresabrechnung mit neuen Abschlägen nicht verrechenbar sind, stellt sich mir nun die Frage, ob es sinnvoll wäre, die Abschläge für 09 u. 10/06 einzubehalten und möglicherweise sogar die Abschläge für 07 und 08/06 (falls noch möglich) zurückbuchen zu lassen, um ein Guthaben bei der Abrechnung zu verhindern.

Wie soll ich meinem Versorger (erdgas schwaben) meine ausbleibenden Abschläge und die evtl. Rückbuchungen schildern?

Für Tipps und Hinweise vielen Dank im Voraus!
Bernd

Cremer:
@Bernd,

Sie können ja mal versuchen, die beiden kommenden Abschläge um das Guthaben zu kürzen, jedoch nicht ohne diesen Sachverhalt dem Versorger schriftlich mitzuteilen.

hollmoor:
Und Monat 8 rückbuchen,dazu ist es noch nicht zu spät.
Und wie Cremer schrieb,dem Versorger die Gründe für ihr Verhalten mitteilen,ganz wichtig!Am besten noch heute!

Monaco:
@bernd

Ich gehe davon aus, dass Sie die Billigkeit der Gaspreise insgesamt Ihrem Versorger gegenüber bezweifeln und dies diesem gegenüber auch bereits angezeigt haben. Damit weiß er, dass Sie zunächst nur auf Basis der alten Preise bezahlen werden.

Wenn Sie jetzt zwischenzeitlich feststellen, dass Ihre Abschläge trotz Reduzierung noch zu hoch sind, berechtigt Sie das, die Abschläge weiter zu vermindern bzw. ganz auszusetzen.

Voraussetzung dafür ist jedoch, dass Sie dies Ihrem Versorger detailliert nachweisen.

Ich würde dies folgendermaßen machen:

Sie kennen den Abrechnungszeitraum und die Zählerstände (Beginn aktuelle Periode und heute).

Den Verbrauch im bisherigen Abrechnungszeitraum können Sie daher leicht bestimmen, für die restlichen Tage benutzen Sie die (allgemeinen) Gradtagszahlen (Suchefunktion) und setzen diese ins Verhältnis mit den Gradtagszahlen des bisherigen Verbrauchs.

Beispiel: Seit dem Beginn der Abrechnungsperiode hat sich eine Summe von 800 (Gradtagszahlen) ergeben, bis Ende der Abrechnungsperiode fallen weitere 200 GTZ an (1 Jahr = 1000).

Ihr aktueller Verbrauch liegt bei 2000 kWh.
2000 : 800 x 200 = 400 kWh für die Restliche Zeit.

Das Ganze multipliziert mit dem Brennwert (ca. 10-11, siehe Ihre letzte Abrechnung) ergibt Ihren aktuellen Jahresverbrauch.

Jetzt nehmen Sie sich den von Ihnen zugestandenen Preis +  Grundpreis (für 1 Jahr) + MwSt. = Ihr voraussichtlicher Rechnungsbetrag.

Abzüglich der bisher errichteten Abschläge ergibt sich entweder ein Guthaben oder ein noch offener Betrag. Im Falle Guthaben fordern Sie Ihren Versorger auf, dieses zu erstatten und keine weiteren Abschläge abzubuchen. Geht man darauf nicht ein, ggf. zurückbuchen lassen.

Ist noch ein Betrag offen, teilen Sie diesen durch die verbleibenden Abschläge und bitten Sie um entsprechende Anpassung der künftigen Abschläge dieser Abrechnungsperiode.

Wichtig: Setzten Sie Ihren Versorger immer bevor Sie von sich aus etwas unternehmen darüber in Kenntnis. Er weiß dann genau woran er ist und kann darauf reagieren und ggf. auch Rücklastgebühren vermeiden.

Mit freundlichen Grüßen

Monaco.

Bernd:
Erst einmal vielen herzlichen Dank für die schnelle und ausführliche Hilfe!

Ich werde noch heute ein Fax an den Versorger schicken, in dem ich ihm die Situation schildere und verlange, dass die beiden letzten Abschläge nicht mehr eingezogen werden dürfen. Außerdem soll er mir den letzten Einzug vom 30.07.06 zurücküberwiesen. Falls eine erneute Abbuchung erfolgt, werde ich die Beträge dann zurückgehen lassen.

Allerdings bleibt danach immer noch ein Guthaben von 71,- €. Gibt es eine Möglichkeit, dieses irgendwie einzufordern? Oder muss ich dieses Guthaben unter "Erfahrung" verbuchen, weil ich es leider versäumt habe, den Zählerstand rechtzeitig zu überprüfen!?

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