Energiepreis-Protest > Bundesweit / Länderübergreifend
Stromkonzernen wird Abzocke vorgeworfen
Fidel:
Moin:
http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,432063,00.html
RR-E-ft:
Da ist ja in der aktuellen Diskussion immer wieder von einer Schmerzgrenze die Rede.
Diese liegt bei jedem verschieden.
Auch der Abzocke- Vorwurf ist nicht neu:
http://www.n24.de/wirtschaft/branchen/?a2003081416500135690
http://www.swr.de/report/archiv/sendungen/050228/02/frames.html
http://www.freenet.de/freenet/nachrichten/kontrovers/gesellschaft/200503_energie_abzocke/index.html
http://www.rp-online.de/public/article/nachrichten/wirtschaft/energie/deutschland/109567
Bemerkenswert ist jedoch, dass der Sprecher der E.ON Thüringer Energie AG, Herr Martin Schreiber, geäußert haben soll, die jetzt beantragte Strompreiserhöhung sei notwendig, weil die Kaufleute der E.ON- Tochter, die man Kaufmänner nennt, an eine solche Schmerzgrenze gestoßen seien, eine solche sei erreicht:
Strom wird doch teurer
Thüringische Landeszeitung (Abonnement) - 14. Aug. 2006
... Der E.ON-Vorstand hat bis in den Abend über die Zahlen gebrütet und ... "Doch irgendwann sagen die Kaufmänner: Wir sind an der Schmerzgrenze angekommen", meinte ...
Kaum vorstellbar:
Der Gewinn ist von Jahr zu Jahr stetig wie drastisch gestiegen:
TEAG Thüringer Energie AG: Gewinnsteigerung um 136 % im Jahr
Zudem hatte man erst zum 01.08.2006 die Strompreise um fünf Prozent gesenkt, um der behördlich verfügten Absenkung der Netzentgelte zu entsprechen.
Versprochen war die Absenkung der Strompreise bereits im Oktober letzten Jahres.
e.on Thüringer Energie
E.ON Thüringen hat als Stromlieferant durch die erzwungene Absenkung der Netzentgelte der TEN Thüringer Energienetze GmbH wie jeder andere in Thüringen tätige Stromlieferant erhebliche Einsparungen zu verzeichnen !
Als größter Stromlieferant im Freistaat profitiert E.ON Thüringen sogar am meisten von der Senkung der Netzentgelte um 14 Prozent.
So gesehen:
Die Kosten sind für den Stromlieferanten entsprechend gesunken!
Diese Einsparungen in Millionenhöhe wurden ersichtlich nicht im vollen Umfang an die Gesamtheit der Stromkunden weitergegeben.
Deshalb ist es vollkommen verfehlt davon zu sprechen, das Unternehmen oder dessen Kaufleute seien an eine Schmerzgrenze gestoßen.
Wenn solche Kaufleute Phantomschmerz haben sollten, sollten sie damit zum Arzt geschickt werden.
Nicht anders verhält es sich, wenn die Strombeschaffung unwirtschaftlicher erfolgt als über den Konzernverbund möglich.
Es erscheint überhaupt lächerlich, wenn E.ON angesichts aller bisherigen Bilanzpressekonferenzen behauptet, man sei an eine Schmerzgrenze gestoßen.
Das mag allenfalls damit zu tun haben, dass die übervolle Konzernkasse drückt. Schließlich sollen wohl allein für Endesa 27 Mrd EUR fließen. Ein Völlegefühl kann schon mal Schmerzen verursachen. Der Arzt empfielt dann jedoch wohl nicht, weiter ungehemmt reinzustopfen....
Mit dem Geld hätte man auch hier viele moderne Kraftwerke errichten können, die durch ihr Angebot dafür sorgen, dass der Strom insgesamt billiger wird.
Es ist schmerzlich, dass das Geld ins Ausland abfließen soll, während hier Kraftwerke und Netz in weiten Teilen immer noch nicht auf den Stand gebracht wurden.
Seit der Wende sind auch in Thüringen viele Kraftwerksstandorte für immer vom Netz gegangen: Jena Nord, Suhl-Struth, Gotha, ....
Nun soll das Stromangebot knapp und teuer sein.
Von dieser Schmerzgrenze redet indes niemand.
Wirkliche Schmerzgrenzen:
http://www.muehlacker.de/mt/artikel.php?p=2006/8/17/0/
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
taxman:
Was mir dabei eigentlich immer wieder einfällt:
1. Die Strompreiserhöhungen basieren auf kalkulatorisch ermittelten Zahlen, zu Deutsch, sind geschätzt!
2. Die Kalkulation ist aber immer, um es nochmals zu betonen "IMMER", völlig an der Realität vorbei.
Das man solch ein Preisfindungsverfahren dann überhaupt noch zulässt ?
Tja, wenn es den §315 des BGB nicht gäbe müsste man ihn jetzt erfinden !
taxman
RR-E-ft:
@taxman
Wie da im einzelnen kalkuliert wird, hat noch niemand erfahren.
E.ON will ggf. das Gebot für Endesa noch erhöhen, aber zugleich auch die Gewinne immer noch weiter steigern.
Ein klassischer Zielkonflikt.
Deshalb wird man ggf. in Düsseldorf und München etwas gerechnet haben und es dann an die Filialen weitergegeben haben, Wunschzettel mit einem bestimmten Nachdruck.
Nun haben die Kaufleute vor Ort deshalb ggf. Schmerzen.
Dann hat man vor Ort selbst schnell einen Wunschzettel fertig gemacht, bis in den Abend hinein gebrütet, und diesen zum 15. August beim Ministerium eingereicht.
Anders kann man sich das kaum erklären.
Wie wollte man gegenüber den Vorgaben der eigenen Konzernspitze aber § 315 BGB in Stellung bringen?
Nach der Rechtsprechung unterfällt auch das Direktionsrecht des Arbeitgebers § 315 BGB. Das gilt auch für die angestellten Kaufleute:
http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/newsletter/archiv/2002/NL_055.php?navid=1
"So hat z.B. das Bundesarbeitsgericht zum Aktenzeichen 2 AZR 486/93 festgestellt, dass bei einer verfassungskonformen Auslegung des § 315 BGB der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer keine Arbeit zuweisen darf, die den Arbeitnehmer in einen vermeidbaren Gewissenskonflikt bringt. Das Direktionsrecht des Arbeitgebers zur Konkretisierung der vertragsgemäßen Arbeitsleistung ergebe sich aus einer Abwägung der beiderseitigen Interessen des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers. Hierbei sei insbesondere zu berücksichtigen, ob der Arbeitnehmer bei der Eingehung des Arbeitsverhältnisses mit einem Gewissenskonflikt hat rechnen müssen, ob der Arbeitgeber aus betrieblichen Erfordernissen auf diese Arbeitsleistung bestehen muss, ob dem Arbeitnehmer andere Arbeit zugewiesen werden kann und ob mit zahlreichen weiteren Gewissenskonflikten in der Zukunft zu rechnen ist."
(Hat der Arbeitgeber überhaupt eine Monopolstellung inne und ist die Billigkeitskontrolle gem. § 315 BGB nicht etwa von § 19 GWB verdrängt, müssten nun Kollegen aus der Energiewirtschaft entsprechend ihrer eigensinnigen Argumentationslinie fragen.) :wink:
Schon wieder erweist sich, dass § 315 BGB wunderbar passt.
taxman:
Herr Fricke,
soweit wollte ich mit dem 315 gar nicht gehen.
Ich werde das Urteil einmal ein paar Kollegen zukommen lassen. :D :D
taxman
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