Letztlich scheitert der aufgewachte Vertragskunde am Geld, wenn er gegen seine Vertragsfirma vorgehen will.
Man müßte wirklich zusammenlegen, um solchen Menschen zu helfen, ihre Ansprüche durchzusetzen. Eine Schnapsidee?
Leider halten sioch unsere Freunde von der professionellen Verbraucherschutzseite auch zurück.
Vergeblich habe ich auch bisher versucht bei unserer überregionalen Zeitung zu erreichen, dass man dort neben dem Index für Heizöl, der regelmäßig veröffentlicht wird, auch einen Index für andere Energieträger zu veröffentlichen. Leider auch ohne Erfolg. Das hätte dann bewirkt, dass so mancher Flüssiggaskunde sich hätte orientieren können, wo die Preise denn so liegen. Seine eigene Rechnung hätte er dann wohl sehr nachdenklich betrachtet.
H. Watzl