Energiebezug > Strom (Allgemein)
Benötige Rat wegen angedrohter Strom- und Gassperre
Hompi:
Hallo, Forum
Bei mir wollen die Stadtwerke das Gas sperren, weil ich noch Restschulden von der Jahresabrechnung (Nachzahlung) habe.
Die Laufenden Kosten (monatlich) werden immer weiter von mir bezahlt.
Dürfen die Stadtwerke in diesesm Fall auch einfach mal eben so das Gas "abklemmen"
Ich würde mich über Antworten freuen
gruß
Hompi
RR-E-ft:
@Hompi
Grundsätzlich ja, wenn sich die Einstellung der Versorgung nicht als unverhältnismäßig im Sinne des § 33 AVBGasV erweist.
Es kommt allein darauf an, dass fällige Zahlungen nicht geleistet wurden.
Elektriker:
Jetzt muss ich mal einem Volljuristen widersprechen: Strom/Gassperre dient doch dem Ziel, das Auflaufen immer höherer Forderungen zu verhindern, wenn diese als uneinbringlich eingestuft werden müssen. Zahlt der Verbraucher den laufenden Verbrauch immer pünktlich und ist nur eine fixe Altforderung offen, fehlen damit doch prinzipiell die Voraussetzungen für eine Sperre. Was ist jetzt richtig?
Gruß Elektriker
Cremer:
@Elektriker,
lesen Sie bitte die AVB\'s (AVBEltV, AVBGasV)
Dort finden Sie die Antworten.
Eine Aufrechnung mit alten Zahlungsrückständen ist zulässig
RR-E-ft:
@Elektriker
§ 33 AVBV trifft eine solche Unterscheidung nicht.
Der Tabestand spricht (leider) allein davon, dass Zahlungspflichten verletzt werden.
Das ist dann der Fall, wenn fällige Zahlungen trotz Mahnung nicht geleistet werden.
Es kommt nicht darauf an, wie lange die Forderungen bereits fällig sind.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
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