Energiebezug > Strom (Allgemein)
Benötige Rat wegen angedrohter Strom- und Gassperre
nectarinecar:
Liebes Forum,
die Stadtwerke wollen mir Strom und Gas sperren, wenn ich nicht zumindest EUR 500,00 sofort und EUR 500,00 zum 01.09. zahle. (Gesamtschuld EUR 1.025,00). Sie hätten den Strom schon längst abgeklemmt, wenn Sie in meine Wohnung gekommen wäre. Sie haben sogar schon bei meinem Vermieter geklingelt. Wir wohnen im selben Haus. Ich bewohne sozusagen die rechte Seite und habe auch einen eigenen Eingang. Die Zähler befinden sich in meinem Keller. Die Stadtwerke wollten von meinen Vermietern einen Schlüssel für meine Wohnung bekommen. Ansonsten würden sie irgendwann die Tür aufbrechen. Meine Vermieter sind sehr nett und mischen sich da nicht ein.
Naja, auf jeden Fall habe ich den Stadtwerken eine Ratenzahlung von monatlich EUR 200,00 angeboten. Sie haben es telefonisch abgelehnt. Zahlung sollte wie oben beschrieben erfolgen.
Ich kann das aber in dieser Höhe nicht bezahlen. Ich bin zwar Vollzeit berufstätig, verdiene auch ganz gutes Geld. Jedoch befinde ich mich gerade in einer aussergerichtlichen Schuldenregulierung. Auf meinem Gehalt liegt zur Zeit eine Lohnpfändung und EUR 200,00 pro Monat ist schon für mich recht hoch.
Jetzt weiss ich nicht, was ich machen soll. Ich habe schon an eine einweillige Verfügung gedacht!?
Kann mir hier jemand einen Rat geben?
Vielen Dank!
RR-E-ft:
@nectarinecar
Wenn es fällige Energieschulden in nicht unerheblicher Höhe gibt, darf die Versorgung nach Androhung eingestellt werden.
Der Versorger ist nicht verpflichtet, sich auf Ratenzahlungen einzulassen.
Der Versorger wird sich ggf. mit gerichtlicher Hilfe Zutritt verschaffen, um die Versorgung einstellen zu können. Nur mit einem gerichtlichen Titel kann er sich gegen den Willen den Zutritt verschaffen.
Das kann zusätzliche Kosten verursachen.
Man könnte nach einem sog. Vorinkassozähler fragen.
nectarinecar:
Was ist ein Vorinkassozähler?
RR-E-ft:
@nectarinecar
Benutzen Sie bitte zuerst die \"Suchen\"- Funktion, bevor Sie das Forum zuposten.
Fragen Sie Ihre Stadtwerke danach und bemühen Sie sich schnellstens um eine gütliche Einigung, bevor die Energielieferungen etwa aufgrund einer einstweiligen Verfügung eingestellt werden.
Unbilligkeit hatten Sie ja wohl nicht eingewandt, so dass die Forderungen fällig sind:
neues BGH- Urteil zur Fälligkeit von Tarifpreisen
LG Düsseldorf: Recht zur Sperrung nach Unbilligkeitseinwand
Wenn Sie weiterer Hilfe bedürfen, sollten Sie sich - ggf. mit Beratungshilfe - an einen Rechtsanwalt wenden.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Cremer:
@nectarinecar,
es wird ein bestimmter Zähler installiert, der eine Lesemöglichkeit für eine Chipkarte hat.
http://www.apator.com.pl/de.php?a=2&b=wyroby_10_1
http://www.apator.com.pl/pdf/LEW_de.pdf
Sie bekommen eine Chipkarte, wie eine Bankkarte.
Diese können Sie am Automaten beim Versorger aufladen.
Diese stecken sie dann in den Vorkassenzähler. Entsprechend dem Stromverbrauch wird dann von der Karte die Beträge abgebucht.
Achtung:
Wo befindet sich der Aufladeautomat? Im Gebäude des Versorgers?
Dann können Sie, wenn Samstag morgen die Karte leer ist und der Strom abgeschaltet wird/ist, ohne Strom zu Hause bis Monatg 9.00 Uhr zur Öffnung der Büroräume des Versorger sitzen.
Keine Ahnung, wie man einmal von einer solchen Sache wieder wegkomt.
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