Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Benötige Rat wegen angedrohter Strom- und Gassperre  (Gelesen 8057 mal)

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Offline nectarinecar

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Benötige Rat wegen angedrohter Strom- und Gassperre
« am: 15. August 2006, 13:02:40 »
Liebes Forum,

die Stadtwerke wollen mir Strom und Gas sperren, wenn ich nicht zumindest EUR 500,00 sofort und EUR 500,00 zum 01.09. zahle. (Gesamtschuld EUR 1.025,00). Sie hätten den Strom schon längst abgeklemmt, wenn Sie in meine Wohnung gekommen wäre. Sie haben sogar schon bei meinem Vermieter geklingelt. Wir wohnen im selben Haus. Ich bewohne sozusagen die rechte Seite und habe auch einen eigenen Eingang. Die Zähler befinden sich in meinem Keller. Die Stadtwerke wollten von meinen Vermietern einen Schlüssel für meine Wohnung bekommen. Ansonsten würden sie irgendwann die Tür aufbrechen. Meine Vermieter sind sehr nett und mischen sich da nicht ein.

Naja, auf jeden Fall habe ich den Stadtwerken eine Ratenzahlung von monatlich EUR 200,00 angeboten. Sie haben es telefonisch abgelehnt. Zahlung sollte wie oben beschrieben erfolgen.

Ich kann das aber in dieser Höhe nicht bezahlen. Ich bin zwar Vollzeit berufstätig, verdiene auch ganz gutes Geld. Jedoch befinde ich mich gerade in einer aussergerichtlichen Schuldenregulierung. Auf meinem Gehalt liegt zur Zeit eine Lohnpfändung und EUR 200,00 pro Monat ist schon für mich recht hoch.

Jetzt weiss ich nicht, was ich machen soll. Ich habe schon an eine einweillige Verfügung gedacht!?

Kann mir hier jemand einen Rat geben?

Vielen Dank!

Offline RR-E-ft

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Benötige Rat wegen angedrohter Strom- und Gassperre
« Antwort #1 am: 15. August 2006, 13:13:51 »
@nectarinecar

Wenn es fällige Energieschulden in nicht unerheblicher Höhe gibt, darf die Versorgung nach Androhung eingestellt werden.

Der Versorger ist nicht verpflichtet, sich auf Ratenzahlungen einzulassen.

Der Versorger wird sich ggf. mit gerichtlicher Hilfe Zutritt verschaffen, um die Versorgung einstellen zu können. Nur mit einem gerichtlichen Titel kann er sich gegen den Willen den Zutritt verschaffen.

Das kann zusätzliche Kosten verursachen.

Man könnte nach einem sog. Vorinkassozähler fragen.

Offline nectarinecar

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Benötige Rat wegen angedrohter Strom- und Gassperre
« Antwort #2 am: 15. August 2006, 13:22:57 »
Was ist ein Vorinkassozähler?

Offline RR-E-ft

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Benötige Rat wegen angedrohter Strom- und Gassperre
« Antwort #3 am: 15. August 2006, 13:31:22 »
@nectarinecar

Benutzen Sie bitte zuerst die \"Suchen\"- Funktion, bevor Sie das Forum zuposten.

Fragen Sie Ihre Stadtwerke danach und bemühen Sie sich schnellstens um eine gütliche Einigung, bevor die Energielieferungen etwa aufgrund einer einstweiligen Verfügung eingestellt werden.

Unbilligkeit hatten Sie ja wohl nicht eingewandt, so dass die Forderungen fällig sind:

neues BGH- Urteil zur Fälligkeit von Tarifpreisen

LG Düsseldorf: Recht zur Sperrung nach Unbilligkeitseinwand


Wenn Sie weiterer Hilfe bedürfen, sollten Sie sich - ggf. mit Beratungshilfe - an einen Rechtsanwalt wenden.




Freundliche Grüße
aus Jena


Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Cremer

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Benötige Rat wegen angedrohter Strom- und Gassperre
« Antwort #4 am: 15. August 2006, 15:42:00 »
@nectarinecar,

es wird ein bestimmter Zähler installiert, der eine Lesemöglichkeit für eine Chipkarte hat.

http://www.apator.com.pl/de.php?a=2&b=wyroby_10_1

http://www.apator.com.pl/pdf/LEW_de.pdf

Sie bekommen eine Chipkarte, wie eine Bankkarte.

Diese können Sie am Automaten beim Versorger aufladen.

Diese stecken sie dann in den Vorkassenzähler. Entsprechend dem Stromverbrauch wird dann von der Karte die Beträge abgebucht.

Achtung:
Wo befindet sich der Aufladeautomat? Im Gebäude des Versorgers?

Dann können Sie, wenn Samstag morgen die Karte leer ist und der Strom abgeschaltet wird/ist, ohne Strom zu Hause bis Monatg 9.00 Uhr zur Öffnung der Büroräume des Versorger sitzen.

Keine Ahnung, wie man einmal von einer solchen Sache wieder wegkomt.
MFG
Gerd Cremer
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Offline Hompi

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Benötige Rat wegen angedrohter Strom- und Gassperre
« Antwort #5 am: 19. September 2006, 00:38:01 »
Hallo, Forum

Bei mir wollen die Stadtwerke das Gas sperren, weil ich noch Restschulden von der Jahresabrechnung (Nachzahlung) habe.

Die Laufenden Kosten (monatlich) werden immer weiter von mir bezahlt.

Dürfen die Stadtwerke in diesesm Fall auch einfach mal eben so das Gas "abklemmen"

Ich würde mich über Antworten freuen

gruß
Hompi

Offline RR-E-ft

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Benötige Rat wegen angedrohter Strom- und Gassperre
« Antwort #6 am: 19. September 2006, 09:37:09 »
@Hompi

Grundsätzlich ja, wenn sich die Einstellung der Versorgung nicht als unverhältnismäßig im Sinne des § 33 AVBGasV erweist.

Es kommt allein darauf an, dass fällige Zahlungen nicht geleistet wurden.

Offline Elektriker

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Benötige Rat wegen angedrohter Strom- und Gassperre
« Antwort #7 am: 19. September 2006, 11:04:56 »
Jetzt muss ich mal einem Volljuristen widersprechen: Strom/Gassperre dient doch dem Ziel, das Auflaufen immer höherer Forderungen zu verhindern, wenn diese als uneinbringlich eingestuft werden müssen. Zahlt der Verbraucher den laufenden Verbrauch immer pünktlich und ist nur eine fixe Altforderung offen, fehlen damit doch prinzipiell die Voraussetzungen für eine Sperre. Was ist jetzt richtig?

Gruß Elektriker

Offline Cremer

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Benötige Rat wegen angedrohter Strom- und Gassperre
« Antwort #8 am: 19. September 2006, 12:07:08 »
@Elektriker,

lesen Sie bitte die AVB\'s (AVBEltV, AVBGasV)

Dort finden Sie die Antworten.

Eine Aufrechnung mit alten Zahlungsrückständen ist zulässig
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline RR-E-ft

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Benötige Rat wegen angedrohter Strom- und Gassperre
« Antwort #9 am: 19. September 2006, 12:16:22 »
@Elektriker

§ 33 AVBV trifft eine solche Unterscheidung nicht.

Der Tabestand spricht (leider) allein davon, dass Zahlungspflichten verletzt werden.

Das ist dann der Fall, wenn fällige Zahlungen trotz Mahnung nicht geleistet werden.

Es kommt nicht darauf an, wie lange die Forderungen bereits fällig sind.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Hompi

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Benötige Rat wegen angedrohter Strom- und Gassperre
« Antwort #10 am: 19. September 2006, 12:25:53 »
Ich bedanke mich jedefalls für die Antworten.

Kann man da nicht was drehen, was besondere Härte angeht?

Ich kann diese Nachzahlung wegen meiner Arbeitslosigkeit z.Z. leider nicht leisten (sonst wäre der Käse ja schon lange vom Tisch)
und
in meinem Haushalt leben noch 2 Kinder.
Würde man die Gasversorgung jetzt einstellen, sehe ich darin wieder eine besondere Härte für die Kinder (zumal mich das nach wie vor etwas ärgert, da die Laufenden Kosten wie gesagt pünktlich bezahlt werden.

Gruß
Hompi (Endverbraucher..grins..)

Offline RR-E-ft

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Benötige Rat wegen angedrohter Strom- und Gassperre
« Antwort #11 am: 19. September 2006, 12:34:55 »
@Hompi

Wenn Sie eine konkrete Rechtsberatung benötigen, wenden Sie sich deshalb bitte an einen Rechtsanwalt, ggf. mit einem Beratungsschein hinsichtlich Beratungskostenhilfe.

Tun Sie dies zügig !

Schließlich will der Versorger etwas drehen, nämlich an ihrer Gasversorgung.

Eine Härte könnte die (verständliche) Reaktion der Kinder Ihnen gegenüber hierauf sein.

Sie sollten sich also kümmern.

Oft lassen Versorger auch mit sich reden.
Nur muss man eben dieses Gespräch erst einmal suchen.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

 

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