Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Nahwärme ... zum verzweifeln
kueppes:
Hallo,
seit Jahren liege ich mittlerweile im Clinch mit unserem Nahwärmeversorger. Die erste Kündigungsmöglichkeit ist in 3 Jahren, den Tag sehne ich wirklich herbei.
Wir haben im Jahre 2000 von einem Bauträger eines von ca. 150 Häuseren aus einem Neubaugebiet gekauft. Geplant war eigentlich eine Gasheizung, der Bauträger behielt sich aber vor, ggf. Fern- oder Nahwärme zu installieren.
Wir haben dann kurz vor Fertigstellung unseres Hauses eine 10 Jahres Nahwärmelieferungsvertrag unterschrieben. Eine überschlägige Hochrechnung der Preise schien uns günstig.
Aber seither explodieren die Preise, im vergangenen Jahr waren es 30 ct. je abgenommener kWh Wärme; bei 9000 kWh auf unserem Zähler.
Besonders sauer ist mir aufgestossen, das in der Preisformel der Faktor 0,8 enthalten ist. Hier seien die Investitionskosten für die Nahwärmeanlage enthalten! Und ich dachte, ein Bauträger sorgt schon für die Heizung, auch finanziell. Nun zahlen wir wohl doppelt!
Was ich noch zu hoffen wage, ist, das vielleicht die Preisformel nicht gültigt ist. Behält sich doch der Versorger vor, bei Änderung von Steuern oder sonstiger öffentl. Abgaben den Preis anzupassen.
Vielen Dank!
ElCattivo:
schreib doch mal die genaue preisformel hier rein
kueppes:
aktueller Jahresgrundpreis = Basisgrundpreis bei Vertragsabschluß ((0,8 + 0,1*(aktueller Lohn/Basislohn) + 0,1*(aktueller Index/Basisindex))
und dann heißt es noch:
Der Wärmearbeistpreis ist an den Arbeitspreis des Gas-Sonderabkommens gebunden. Ändert sich der Arbeitspreis des
Gas-Sonderabkommens, so ändert sich der Wärmearbeitspreis des Wärmelieferungsvertrages um den gleichen Betrag.
kueppes:
und noch was: :roll:
Die Häuser wurden natürlich nicht an einem Tag fertig und so der Wärmevertrag auch nicht von den Erwerbern an einem Tag unterschrieben. Das zog sich vom ersten bis zum letzten über ein dreiviertel Jahr hin. In diesem Zeitraum wurde der Preis dreimal angepasst; aber man hatte vergessen, einen Preisstand zu vereinbaren. So wurden alle zum zuletzt gültigen (höheren!) Preis abgerechnet.
:roll:
ElCattivo:
--- Zitat von: \"kueppes\" ---aktueller Jahresgrundpreis = Basisgrundpreis bei Vertragsabschluß ((0,8 + 0,1*(aktueller Lohn/Basislohn) + 0,1*(aktueller Index/Basisindex))
--- Ende Zitat ---
na dann wäre ich an deiner stelle aber mal schön froh über die 0,8.
das bedeutet doch nur, dass 80% fix sind, also aus jeglicher preisgleitung ausgenommen. wie ist eigentlich basisindex definiert, inflation?spannender wäre aber wahrscheinlich der arbeitspreis. folgt der auch einer preisgleitung?
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