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Urteil AG Delmenhorst: Preiserhöhungen unwirksam

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Floryk:

--- Zitat von: \"kamaraba\" ---Ich glaube in so einer Deutlichkeit hat das noch kein Gericht bisher zu Papier gebracht.
--- Ende Zitat ---


Nein, so deutlich wohl nicht. Interessant ist, dass das Gericht endlich diesem Argumentationsunsinn der Versorger einen Riegel vorschiebt, in dem es klarstellt, dass es keinen Marktpreis ohne Markt geben kann.

In einem monopolistisch existierendem Versorgungsgebiet kann sich kein Preis wie in einem wettbewerblich orientiertem Markt ergeben.

RR-E-ft:
Herr Kollege Petersen schrieb:


--- Zitat ---Guten Tag Herr Fricke,

das erfreuliche Urteil des AG Delmenhorst kennen Sie ja schon. Sie werden erkennen, dass das AG eine Vielzahl der auch von ihnen vertretenen Positionen übernommen hat.

Die Frage der sachlichen Zuständigkeit und das Problem, dass es nur auf einem funktionierendem Markt (mit Wettbewerb) einen „Marktpreis“ geben kann, hat die Richterin sehr gut gelöst und dabei außergewöhnlich gut begründet.

Unsere Strategie, mit diesem Musterprozess zunächst in Delmenhorst zu bleiben, hat sich daher in vollem Umfang ausgezahlt. Bedingt durch die vornehmlich  von Ihnen veröffentlichten Entscheidungen und Kommentare war die Amtsrichterin in der Lage, die aktuellen Entwicklungen vollends mit einzubeziehen. Das ist eben auch Ihr Verdienst.

Die nächsten Aufgaben warten aber schon.

Das Urteil des LG Verden in Sachen 10 Kunden gegen EVB Huntetal ist nicht rechtskräftig geworden. Ich werde das Berufungsverfahren vor dem OLG Celle weiterführen.

Eine weitere Klage werde ich im Namen verschiedener Kunden der .... beim LG Verden einreichen.

Beide Verfahren werden sich mit den rechtlichen Gegebenheiten von Tarifkunden befassen.

Ich werde Sie – wie bisher – über den Verlauf unterrichten.

Kleine Korrektur zu Ihrem Beitrag im Forum:

Das Urteil wurde den Klägern über mein Büro  am 9.8. zugestellt.


Mit freundlichen Grüßen


Kyrulf Petersen



Bremen

Sozietät Volkmann, Becker + Partner
--- Ende Zitat ---



Glückwunsch zunächst an Herrn Kollegen Petersen.

Ich freue mich, dass die Beiträge hier im Forum den Kollegen bei den anstehenden gerichtlichen Auseinandersetzungen und somit uns allen weiterhelfen. Dann hat sich der Aufwand doch gelohnt.


Uns weiterhin gemeinsam viel Erfolg !


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

advocat:
@uwes

Sehr geehrter Herr Kollege,
auch auf diesem Wege nochmal Glückwunsch zu dem Erfolg in Delmenhorst.


@Fricke

Sehr geehrter Herr Kollege,
auch Ihnen auf diesem Wege nochmal herzlichen Dank für Ihre Beiträge, die sehr wertvoll sind und die Arbeit erheblich erleichtern.

07010714:
Hallo!
Erfreuliche Nachricht. Dann würde mich jetzt mal folgendes interessieren:
Gestern erhielten wir die Gasabrechnung. Wie zu erwarten war, wurde, trotz Widerspruch gegen die Erhöhungen seit Herbst 2004, mit dem Arbeitspreis nach den Erhöhungen abgerechnet. Resultat: Wir sollen weit über 700 Euro nachzahlen. Der Rechnung muss ich nun sicher erneut widersprechen und eine korrigierte Rechnung vorlegen. Ich stelle mir jedoch die Frage, ob ich nach dem Urteil des AG Delmenhorst nun auch den zu viel gezahlten Betrag aus der Abrechnung 2005 abziehen kann. Laut Widerspruchsschreiben hatten wir diesen ja als unter Vorbehalt gezahlt betrachtet.
Gruß
Andrea

RR-E-ft:
@Andrea

Auch unter Vorbehalt gezahlte Beträge muss man ggf. zurück klagen.

Nämlich dann, wenn der Versorger nicht freiwillig zurückzahlt.

Aber sicher hat der Versorger ein Einsehen. Wer´s glaubt...

Es besteht regelmäßig ein Aufrechnungsverbot, § 31 AVBV.

Deswegen nutzen ja auch die Urteile den Vorbehaltszahlern überhaupt nicht.

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