Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Mehrwertsteuererhöhung  (Gelesen 3310 mal)

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Offline joebi

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Mehrwertsteuererhöhung
« am: 10. August 2006, 15:28:29 »
Hallo Forum.
Voraussichtlich soll zum 01.Januar 2007 die MWSt.von 16 auf 19 Prozent angehoben werden.
Wie ist zu verfahren,wenn nach dem Erhalt der Jahresrechnung vom Verbraucher gem. § 315 BGB die Kürzung von Arbeitspreis und Leistungspreis vorgenommen wird?

BeispielErdgaspreise gültig bis 30.September 2004.

a.)Arbeitspreis 3,5124 ct/kwh netto plus 16 % = 4,0744 ct/kwh brutto

b.)Arbeitspreis 3,5124 ct/kwh netto plus 19 %  = 4,1808 ct/kwh brutto
         

c.)Leistungspreis für die ersten 10 kw

    150 € / a netto plus 16 % = 174 € / a brutto

    150 € / a netto plus 19 % = 178,50 € / a brutto

     jedes weitere kw kostet 6 €/a netto plus 16 % = 6,96 €/a brutto

     jedes weitere kw kostet 6 €/a netto plus 19 % = 7,14 €/a brutto

Ob die Umsatzsteuer ,z.Zt. 7 % für das Wasserentgelt geändert wird,entzieht sich meiner Kenntnis.

Wer hat sich mit dieser Thematik befasst und ist bereit entsprechende Hinweise zu geben oder gibt es bereits einen Link ?

Bedanke mich im voraus und verbleibe mit

Freundlichen Grüssen

joebi

Offline Cremer

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Mehrwertsteuererhöhung
« Antwort #1 am: 10. August 2006, 16:03:29 »
@joebi,

nehmen Sie den Nettopreis September 2004 zuzüglich der 19% ab 1.1.2007.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline RR-E-ft

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Mehrwertsteuererhöhung
« Antwort #2 am: 10. August 2006, 16:27:33 »
@joebi

Juristen antworten \"Es kommt daruf an.\" und liegen mit dieser Antwort immer richtig.

Aber worauf kommt es an?

Darauf, ob man einen sog. Bruttopreis vereinbart hat.

Hat man einen Bruttopreis, also einen Preis \"zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, derzeit 16 Prozent\" vereinbart, dann ist der Antwort von Herrn Cremer zu folgen.

Hat man einen Preis vereinbart, ohne eine Aussage zur Mehrwertsteuer zu treffen, kann der Preis auch unverändert bleiben, weil nun einmal der vertraglich vereinbarte Gesamt- Preis gilt, unabhängig davon, wie dieser kalkuliert wurde.


Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline taxman

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Mehrwertsteuererhöhung
« Antwort #3 am: 10. August 2006, 16:32:15 »
Hallo Joebi,

liegen Ihnen für alle Leistungen jeweils ein Nettopreis vor? Wenn ja, ab 01.01.2007 einfach 19% dort draufschlagen wo vorher 16% verlangt wurde.

Der ermäßigte Steuersatz von 7% hat sich nicht verändert. Noch nicht! :wink:

Wichtig ist hierbei die Ablesung am 31.12.2006 um 24.00 Uhr. Dies bedeutet nicht mit Sekt oder dergleichen das neue Jahr beginnen sondern runter zum Strom- bzw. Gaszähler und ablesen was das Zeug hält. Der Versorger wird dies im Schätzwege ansonsten erledigen. OK ein kleines bisschen schummeln sollte vielleicht erlaubt sein indem Sie entweder um 23.30 Uhr ablesen oder eben um 0.30 Uhr. :wink: So ist es immer noch gesichert das man rechtzeitig den Korken knallen lassen kann.

Danach die Abrechnung erstellen was bis 31.12. verbraucht wurde. Dieses dann auch nur mit 16% USt bezahlen.

Alle Leistungen die ab 01.01.2007 in Abspruch genommen werden sind dann mit 19% USt zu bezahlen.

Jetzt konnte ich mal helfen. :D

taxman
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