Hallo Forum.
Voraussichtlich soll zum 01.Januar 2007 die MWSt.von 16 auf 19 Prozent angehoben werden.
Wie ist zu verfahren,wenn nach dem Erhalt der Jahresrechnung vom Verbraucher gem. § 315 BGB die Kürzung von Arbeitspreis und Leistungspreis vorgenommen wird?
BeispielErdgaspreise gültig bis 30.September 2004.
a.)Arbeitspreis 3,5124 ct/kwh netto plus 16 % = 4,0744 ct/kwh brutto
b.)Arbeitspreis 3,5124 ct/kwh netto plus 19 % = 4,1808 ct/kwh brutto
c.)Leistungspreis für die ersten 10 kw
150 € / a netto plus 16 % = 174 € / a brutto
150 € / a netto plus 19 % = 178,50 € / a brutto
jedes weitere kw kostet 6 €/a netto plus 16 % = 6,96 €/a brutto
jedes weitere kw kostet 6 €/a netto plus 19 % = 7,14 €/a brutto
Ob die Umsatzsteuer ,z.Zt. 7 % für das Wasserentgelt geändert wird,entzieht sich meiner Kenntnis.
Wer hat sich mit dieser Thematik befasst und ist bereit entsprechende Hinweise zu geben oder gibt es bereits einen Link ?
Bedanke mich im voraus und verbleibe mit
Freundlichen Grüssen
joebi