Hallo,
ich erfreue mich gerade an Ihren Beiträgen.
Bezüglich der GGEW habe ich ähnliche Probleme wie andere Teilnehmer in diesem Forum. Es handelt sich hierbei nicht um die \"Kriege\" der Stromversorger untereinander, sondern um meinen \"Kleinkrieg\" als Verbraucher. Hierzu meine Erfahrungen:
Aufgrund der überdimensionalen Strompreise in SE, entschlossen wir in 2003 den Anbieterwechsel und sind auf die GGEW gestoßen. Anmelden kinderleicht, Postkarte kam, Zählerstand mitgeteilt...Funkstille. Etwa ein halbes Jahr später packte uns die Neugier und wir riefen an. Von einer freundlichen Mitarbeiterin wurden wir um etwas Geduld gebeten (nach einem halben Jahr), da aufgrund des erhöhten Kundeninteresses eine Bearbeitung noch andauern kann. Nun, man würde uns informieren. Leider blieb diese Information aus und wir zogen dann Ende 2004 um. Bis dahin zahlten wir brav an den örtlichen Versorger weiter. Nach einer langen Phase des Vergessens erhielten wir nun Post vom Amtsgericht Hünfeld mit einer Forderung von ca 700,00 € der GGEW, angeblich entstanden durch eine Rechnung vom 31.01.05, die wir leider nicht bekamen. Sehr überrascht und verärgert wurde der Forderung widersprochen, da wir uns nicht erinnern können jemals als Kunde bei der GGEW begrüßt worden zu sein. Der angebliche Lieferzeitraum war vom 01.09.2003 bis 16.10.2004, erster Buchungsversuch des laut AGB vorfällig zu zahlenden Abschlages (24,00 €/mtl.) erfolgte angeblich am 03.11.2004. Na wenn das mein Konto gewesen wäre, den hätte ich....ups war´s ja. Leider fehlt mir auch diesbezüglich jede Erinnerung. Der Strom wurde uns allerdings auch nicht abgedreht, was laut AGB nach einem Zahlungsrückstand von 100,00 € erwartet werden muss. Sie klagen jetzt!!! Wir auch!!
Wer sich diesen Spaß nicht entgehen lassen will, der sollte gerne mal versuchen bei der GGEW Kunde zu werden.
Über Ideen und Vorschläge wäre ich echt dankbar!!
Durchforstungen des BGB sind für mich als (noch) Laien leider wenig aufschlußreich gewesen.
LG
Daya